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Angeklagte gehen in Revision gegen Urteil um Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe
Eine Woche nach dem Urteil zum Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden haben die verurteilten fünf Angeklagten Revision eingelegt. Die entsprechenden Mitteilungen lagen dem Landgericht Dresden bis zum Ablauf der Frist um Mitternacht vor, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Das Gericht hatte am Dienstag vergangener Woche fünf der sechs Angeklagten zu mehrjährigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt.
Es verhängte gegen die 24 bis 29 Jahre alten Männer Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten. Der sechste Angeklagte wurde freigesprochen, weil er ein Alibi für die Tatnacht zum 25. November 2019 hatte. Die ausgesprochenen Haftstrafen lauteten auf sechs Jahre und drei Monate, sechs Jahre und zwei Monate sowie fünf Jahre und zehn Monate. Zwei 24-Jährige erhielten Jugendstrafen von fünf Jahren beziehungsweise vier Jahren und vier Monaten.
Seit Januar 2022 war wegen des Diebstahls von 21 historisch wertvollen Schmuckstücken mit einem geschätzten Versicherungswert von laut Gericht rund 116 Millionen Euro verhandelt worden. Mitte Dezember beschlagnahmte die Polizei in Berlin einen erheblichen Teil der Beute. Teils sind die Schmuckstücke aber beschädigt, einige Teile fehlen zudem immer noch.
Die Rückgabe des Schmucks gehörte zu einem vor Gericht ausgehandelten Deal, dem vier Angeklagte zustimmten. Sie gestanden eine Tatbeteiligung. Im Gegenzug für die Rückgabe des Schmucks und für glaubhafte Geständnisse wurden ihnen mildere Strafen in Aussicht gestellt.
J.Horn--BTB