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Streit um Ausweisung eines noch nie eingereisten Irakers
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) zu der Frage, ob auch ein noch nie eingereister Ausländer schon vorsorglich ausgewiesen werden kann. (Az: 1 C 6.22) Der Kläger ist Iraker und wird wegen des Verdachts terroristischer Straftaten von Interpol gesucht. Mit Blick darauf wurde sein Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung mit seiner in Deutschland lebenden deutschen Ehefrau abgelehnt.
Obwohl der Mann daher nicht nach Deutschland eingereist war, erließ die Stadt München gegen ihn eine Ausreiseverfügung. Mit seiner Klage macht der Iraker geltend, dies sei unmöglich. In der Vorinstanz hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München dies allerdings für möglich und hier auch zulässig gehalten.
T.Bondarenko--BTB