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Justizminister wollen Lagebild zu Messerangriffen an öffentlichen Orten
Die Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern wollen ein bundesweites Lagebild zu Messerangriffen an öffentlichen Orten erstellen lassen. Das beschloss die Justizministerkonferenz am Freitag in Berlin bei ihrer Frühjahrstagung, wie das Vorsitzland Berlin mitteilte. Demnach soll die von Bund und Ländern gemeinsam betriebene Kriminologische Zentralstelle die Entwicklung des Geschehens sowie den Umgang der Justiz mit derartigen Taten untersuchen.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) erklärte, wiederholte Messerattacken in der Öffentlichkeit hätten zuletzt "das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigt". Insgesamt habe die Konferenz "wichtige Impulse" für einen "starken und widerstandsfähigen Rechtsstaat" gesetzt.
Im Mittelpunkt der turnusmäßigen Beratungen standen verschiedene Themen und Aspekte der Kriminalitätsbekämpfung. So befassten sich die Ministerinnen und Minister auch mit der zunehmenden Zahl von Geldautomatensprengungen. Nach Angaben des bayerischen Ressortchefs Georg Eisenreich (CSU) sprachen sie sich unter anderem für den Einsatz von Farbpatronen aus, die das Geld bei Sprengungen für Kriminelle wertlos machen. Zudem soll Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) prüfen, ob das Strafrecht verschärft werden sollte.
Als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke eines 33-Jährigen in einem Regionalzug in Brokstedt in Schleswig-Holstein im Januar sprach sich die Konferenz zudem für Maßnahmen zu einem besseren Informationsaustausch bei ausländer- und asylrechtlichen Sachverhalten zwischen Behörden und Justiz aus. So soll eine zentrale bundesweite Eingangsstelle für Mitteilungen eingerichtet werden, die Straf- und Bußgeldsachen von Ausländern betreffen.
Der mutmaßliche Angreifer von Brokstedt ist Palästinenser, er saß bis kurz vor der Tat in Hamburg in Untersuchungshaft und war bereits zuvor mehrfach polizeilich und strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zugleich gab es Lücken im Informationsfluss zwischen den für ihn zuständigen Behörden.
Darüber hinaus befasste sich die Justizministerkonferenz unter anderem auch mit der Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs. Sie forderte eine längere Aufbewahrungsfrist für Ermittlungsakten im Fall von eingestellten Verfahren, die künftig zehn Jahren lang archiviert werden sollen. Dies soll die Strafverfolgung in Konstellationen erleichtern, in denen über einen längeren Zeitraum hinweg unabhängig voneinander Vorwürfe gegen Verdächtige auftauchen.
M.Odermatt--BTB