-
Nach Jodie Foster benannte Schlange in England erfolgreich gegen Krebs behandelt
-
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen
-
Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert
-
Mutmaßlich vertauschte Nierentests: Prozess um Tod von Maradona unterbrochen
-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
Finanzhof: Steuervorteil für Hafen-Leiharbeiter mit wechselnden Einsatzbetrieben
Hafenarbeiter als Leiharbeitnehmer haben steuerliche Vorteile, wenn sie in wechselnden Betrieben eingesetzt werden. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München gelten dann die Kosten für die ganze Hinfahrt und die ganze Rückfahrt als steuermindernde Werbungskosten. (Az: VI R 4/21)
Der Kläger ist Leiharbeiter. Seine Leihfirma setzt ihn in verschiedenen Betrieben von vier Kunden im Hamburger Hafen ein. Wo genau, erfährt er täglich am Morgen.
Das Finanzamt ging hier davon aus, dass der Hamburger Hafen mit seiner Gesamtfläche von 7200 Hektar steuerlich als "weiträumiges Tätigkeitsgebiet" gilt. Für dieses gilt laut Gesetz für die Strecke zwischen Wohnung und Zufahrt in das Gebiet die übliche Pendlerpauschale, steuermindernd also nur die einfache Entfernung. Innerhalb des Gebiets kann dann jeder gefahrene Kilometer als steuermindernde Werbungskosten abgerechnet werden.
Doch diese Regelung ist hier nicht anwendbar, urteilte nun der BFH. Ein "Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet" liege nur vor, wenn die Arbeit "auf einer festgelegten Fläche" ausgeübt wird. Übliches Beispiel sind Forstarbeiter. Hier werde der Leiharbeiter aber täglich "einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung" zugewiesen.
Darauf, dass sich alle Einsatzorte im Hamburger Hafen befinden, komme es dann nicht an. Vielmehr gelte der Leiharbeiter als Arbeitnehmer ohne feste "erste Tätigkeitsstätte". Das Finanzamt müsse daher die gesamte Strecke zwischen Wohnung und jeweiligem Einsatzort täglich doppelt für Hin- und Rückfahrt als Werbungskosten anerkennen.
O.Krause--BTB