- Zahl politisch motivierter Gewalt-Straftaten 2023 gesunken
- Aufgabenteilung bei deutsch-französischem Kampfpanzer präzisiert sich
- Urteil: Sogenannte afghanische Handschuhehe kann in Deutschland gelten
- Anders als Merkel: Kramp-Karrenbauer nimmt an CDU-Parteitag teil
- Mindestens fünf Todesopfer bei Tornado-Serie im Zentrum der USA
- DAK: Krankenstand in Deutschland hält sich weiter auf hohem Niveau
- Unkorrigierbare Fehler: Österreichische Datenschützer knöpfen sich ChatGPT vor
- Spahn: Union muss auf Koalition ohne SPD und Grüne hinarbeiten
- Sechsjähriger Arian bleibt verschwunden: Polizei stellt Suchstrategie um
- Autoverband fordert mehr öffentliche Ladesäulen in der EU
- Schauspielstar Depardieu wegen sexueller Gewalt in Polizeigewahrsam
- Aberkennung von Gemeinnützigkeit: Attac darf weitere Dokumente einsehen
- Prozess um psychisch kranke und zu Tode vernachlässigter Tochter begonnen
- Prozess gegen mutmaßlichen Russland-Spion bei Bundeswehr in Düsseldorf begonnen
- Gericht: Rentner muss wegen verschwiegener Verletztenrente 80.000 Euro zurückzahlen
- Spaniens Ministerpräsident Sánchez bleibt im Amt
- Prozess gegen Mann wegen Entführung von Tochter an Hamburger Flughafen begonnen
- Frau auf Parkplatz in Bayern durch Schüsse schwer verletzt - Verdächtiger tot
- Majestätsbeleidigung: Aktivist in Thailand zu zwei weiteren Jahren Haft verurteilt
- Medien: Schottischer Regierungschef erwägt Rücktritt
- Erster Prozess gegen mutmaßliches Reichsbürgernetzwerk in Stuttgart begonnen
- Grünen-Fraktionsvize: FDP-Parteitag hat "starkes Bekenntnis" zur "Ampel" abgelegt
- EU-Erleichterungen für Landwirte: Ampel-Koalition uneins
- Ostausschuss: EU-Erweiterung muss aktiv angegangen werden
- Umfrage: Sechs von zehn Deutschen würden gern online wählen
- "Deutlich bessere Arbeitsbedingungen": Böckler-Stiftung wirbt für Tarifbindung
- 61-Jähriger schießt auf Parkplatz in Bayern auf Frau - 47-Jährige schwer verletzt
- Togo wählt nach umstrittener Verfassungsreform neues Parlament
- Krach mit Tuchel: Hoeneß steht zu seiner Kritik
- Xi zum Staatsbesuch in Frankreich erwartet - Gespräche über Ukraine geplant
- Kinderhilfswerk: Mehr als ein Drittel der Kinder in Deutschland in Grundsicherung
- 31-Jähriger erleidet bei Grillen in Hessen schwerste Spiritusverletzungen
- Autoverband kritisiert mangelnde Anzahl an öffentlichen Ladesäulen in der EU
- Kimmich: Bayern erster Ansprechpartner - Lob für Rangnick
- Ukraine: Schwere russische Angriffe im Osten des Landes abgewehrt
- Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden kleiner geworden
- Datenschützer legen Beschwerde gegen ChatGPT ein
- SPD-Chefin Esken fordert höhere Löhne und Reform von Mindestlohn-Kommission
- Ifo: Inflationsrate wird vorerst bei knapp über zwei Prozent verharren
- Immissionsschutz-Genehmigung für LNG-Terminal vor Rügen erteilt
- Omar Sy und Lily Gladstone mit dabei: Jury des Festivals von Cannes steht fest
- NHL: Matchbälle für Draisaitls Oilers
- Hamas-Vertreter bewertet jüngsten Vorschlag zu Waffenruhe positiv
- NBA: Dallas verpasst Rekord-Comeback - Aus für die Suns
- Völler: "German Endspiel" wäre Problem für Nagelsmann
- Linke fordert 15 Euro Mindestlohn und konsequente Bezahlung von Überstunden
- NBA: Dallas verpasst Rekord-Comeback und verliert
- Nachtschicht: Zverev im Achtelfinale von Madrid
- Neid zählt DFB-Frauen zu Olympiafavoriten: "Haben die Qualität"
- Lieberknecht: "Wussten, dass dieser Tag kommen wird"
Betrunkener E-Scooter-Fahrer darf als ungeeignet für Kraftfahrzeug gelten
Wer betrunken mit einem E-Scooter fährt, darf den Behörden einem Urteil aus Hessen zufolge als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs gelten. Nur in Ausnahmen könne von der Einziehung des Führerscheins abgesehen werden, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mit. Es verwies die Entscheidung zur Neuverhandlung zurück an das Frankfurter Amtsgericht.(Az.: 1 Ss 276/22)
Ein Mann war im Frühjahr 2022 mit einem E-Scooter durch Frankfurt gefahren. Er wurde dabei mit 1,64 Promille Alkohol im Blut aufgegriffen. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro und einem halben Jahr Fahrverbot, wobei ihm der Führerschein nicht entzogen wurde.
Gegen letztere Entscheidung wandte sich die Staatsanwaltschaft. Das Oberlandesgericht gab ihr nun Recht. Eine Trunkenheitsfahrt begründe eine Regelvermutung, derzufolge der Betroffene ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einziehung des Führerscheins seien hier gegeben, urteilten die Richter.
Das Amtsgericht habe in diesem Fall zu Unrecht einen Ausnahmefall angenommen. Dass der Mann E-Scooter statt Auto gefahren sei, wodurch andere Menschen nicht in gleichem Maße in Gefahr gewesen seien, sei als Argumentation nicht überzeugend.
Der Sturz eines Radfahrers oder Fußgängers durch einen Zusammenstoß mit einem E-Scooter könne erhebliche oder gar tödliche Verletzungen verursachen. Zudem seien Ausweichmanöver anderer, stärker motorisierter Verkehrsteilnehmer durch alkoholbedingte Fahrfehler möglich.
N.Fournier--BTB