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Urteil: Krankschreibung bis zum Kündigungszeitpunkt nicht per se verdächtig
Eine Krankschreibung eines Arbeitnehmers bis zum Zeitpunkt seiner Kündigung ist nicht per se verdächtig. Dies stelle den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel zumindest dann nicht in Frage, wenn die Krankmeldung vor der Kündigung erfolgte, entschied das niedersächsische Landesarbeitsgericht. Allein die Tatsache, dass der Arbeitnehmer exakt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben sei, "erschüttert in der Regel ohne Hinzutreten weiterer Umstände den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht", teilte das Gericht am Dienstag in Hannover mit. (AZ 8 Sa 859/22)
Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit in zweiter Instanz ein Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom Oktober 2022. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer und seinem ehemaligen Arbeitgeber. Der Kläger meldete sich am 2. Mai 2022 krank, einen Tag später ging ihm die Kündigung zu. Der Arbeitgeber verweigerte wegen des zeitlichen Zusammentreffens des letzten Arbeitstags und der Krankschreibung die Lohnfortzahlung. Dagegen klagte der Mann.
Nach Angaben des Landesarbeitsgerichts ist das Urteil bislang noch nicht rechtskräftig. Beim Bundesarbeitsgericht ist bereits die Revision anhängig.
P.Anderson--BTB