-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
Urteil: Lebenslanges Fahrverbot für telefonierenden Busfahrer unverhältnismäßig
Gegen einen Busfahrer darf wegen eines Handytelefonats während der Fahrt kein jahrelanges oder gar lebenslanges Fahrverbot verhängt werden. Dies sei trotz des erheblichen Verkehrs- und Pflichtenverstoßes unverhältnismäßig, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag und gab damit einer Klage des Busfahrers statt (Az: VI-6 U 1/23 (Kart)).
Der Mann war bei einem privaten Busunternehmen angestellt, das seinerseits als Subunternehmen für eine GmbH tätig war, die von einer Verkehrsgesellschaft beauftragt wurde. Bei einer Fahrt im Juni 2021 hatte ein Fahrgast den Kläger gefilmt, als er während der Fahrt sein Mobiltelefon nutzte, und darüber die Verkehrsgesellschaft informiert. Diese sperrte den Fahrer daraufhin auf allen ihren Linien. Dem Mann wurde zudem fristlos gekündigt.
In einer Klage vor dem Landgericht Köln warf der Busfahrer der Verkehrsgesellschaft vor, mit dem lebenslangen Fahrverbot ihre Marktmacht zu missbrauchen. Er finde in erreichbarer Entfernung von seinem Wohnort keine Anstellung mehr als Busfahrer im Liniennahverkehr. Das Landgericht gab der Klage teilweise statt und hielt eine fünfjährige Sperre für ausreichend.
Dagegen legten sowohl der Fahrer als auch die Verkehrsgesellschaft Berufung ein. Der sechste Kartellsenat des Oberlandesgerichts entschied nun, dass die lebenslange Sperre aufzuheben ist. Die Verkehrsgesellschaft habe im öffentlichen Personen- und Nahverkehr im betreffenden Rhein-Erft-Kreis eine marktbeherrschende Stellung, was den Busfahrer bei der Jobsuche behindere.
Das Verhalten des Klägers sei zudem nicht so schwerwiegend, dass eine Sperre von fünf Jahren oder gar ein lebenslanges Fahrverbot gerechtfertigt seien. Selbst in besonders schwerwiegenden Fällen sehe die Straßenverkehrsordnung bei einer verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt nur ein mehrmonatiges Fahrverbot vor, erklärte das Gericht. Nach dem Arbeitsrecht wäre voraussichtlich nur eine Abmahnung in Betracht gekommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
A.Gasser--BTB