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Geldstrafe für Berliner Verwaltungsmitarbeiter wegen Verkaufs von Büromöbeln
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen ehemaligen Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Finanzen zu einer Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt, weil er Schreibtische der Behörde zum eigenen Gewinn online verkaufte. Der 44-Jährige wurde am Dienstag des Betrugs und versuchten Betrugs schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Der Mann hatte demnach von Februar bis April drei höhenverstellbare Schreibtische der Senatsverwaltung in einem Kleinanzeigenportal zum Verkauf angeboten. Zwei Tische konnte er an zwei unbekannte Abnehmer verkaufen, wobei er insgesamt 370 Euro einnahm - die Einziehung des Betrags ordnete das Gericht nun an. Beim dritten Tisch nahm der Käufer Abstand von dem Geschäft, nachdem ihm als Abholort die Adresse der Behörde genannt worden war.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 44-Jährige hatte sich der Sprecherin zufolge selbst vertreten, die Taten gestanden und um eine milde Strafe gebeten. Er arbeitet mittlerweile nicht mehr bei der Senatsverwaltung für Finanzen.
M.Ouellet--BTB