-
Niedrigwasser im Rhein: Unternehmen weichen auf Schiene und Lkw aus
-
Zwei Mitglieder von internationaler Schleuserbande im Saarland festgenommen
-
Betrug: 89-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen verliert Gold in mittlerem sechsstelligen Wert
-
Behörden nach möglichen Drohnenvorfällen an Leipziger Flughafen alarmiert
-
Haftstrafen in Hamburger Prozess um rechtsextreme Letzte Verteidigungswelle
-
Nach versuchter Walfang-Sabotage: Island verweist 21 Aktivisten des Landes
-
Wiese setzt bei Rente auf Härtefallregelung und Vertrauensschutz bis 2032
-
Sorge um berufliche Zukunft lässt Interesse an Firmengründungen steigen
-
Zwei Männer in Augsburg getötet: 29-Jähriger in Untersuchungshaft
-
Fußverletzung: EM ohne Rekordläufer Abdilaahi
-
Bundesregierung: Maschine nahe Flughafen Leipzig mit unbekanntem Objekt kollidiert
-
Noosha Aubel: Ist sie Potsdams Problemen gewachsen?
-
Britisches Sicherheitsinstitut: KI-Modell verschickt Phishing-Mail
-
46-Jährige in Nordrhein-Westfalen getötet: Partner in Untersuchungshaft
-
BMW i3 First Edition startet mit 906 Kilometern Reichweite
-
Nach heißen Tagen und Gewitter: Hoffnung auf Entspannung bei Wetterlage
-
Gebrauchtwagen: Bundesweite Suche spart Tausende Euro
-
Zeitung: Unbekanntes Flugobjekt an Flughafen Leipzig möglicherweise Sprengsatz
-
Schwimm-EM: Wellbrock auch über fünf Kilometer Europameister
-
Interesse an Firmengründungen im vergangenen Jahr deutlich gestiegen
-
Vulkanausbruch in Guatemala: Weitere Menschen evakuiert
-
Jährliches Manöver: Taiwan probt für chinesischen Angriff
-
17 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew - Luftwaffe fängt keine Rakete ab
-
Ifo-Institut: Geschäftserwartungen in der Autoindustrie gehen "steil nach oben"
-
Nach CSD-Anschlag: Neuer Baum und Regenbogenbank in Berliner Tiergarten
-
Hyundai Ioniq 6 N: Fahrspaß statt bloßer Beschleunigung
-
Grimaldo-Nachfolger: Bayer verpflichtet Spanier Gutiérrez
-
Klingbeil pocht auf "Brandmauer" zur AfD und Prüfung von Verbot
-
Audi stoppt E-Türgriffe: Warum der Q9 wieder auf Mechanik setzen könnte?
-
Mitglied von internationaler Schleuserbande im Saarland festgenommen
-
Wilde Szenen vor der Kabine: Neymar eskaliert nach Pokalsieg
-
Widerstand in SPD gegen verpflichtenden Zivildienst
-
Ausgebüxte Würgeschlange in Hessen wieder aufgetaucht
-
Netanjahu: Israel hat Trumps Plan für Gazastreifen nicht zugestimmt
-
CDU-Fraktionschef Frei erteilt Zusammenarbeit mit Linke Absage
-
Selenskyj: Abwehrraketen hätten in der Nacht in der Ukraine "Leben retten können"
-
Großes jährliches Militärmanöver in Taiwan begonnen
-
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner ab 65 Jahren haben noch einen Job
-
Statistik: Zahl der Bafög-Empfänger erneut gesunken
-
Nordkorea will wegen Aufrüstung Japans "zusätzliche militärische Optionen" schaffen
-
Mann und Hund in Nordrhein-Westfalen von Zug erfasst und getötet
-
Wolfsburg will kein "FC Bayern der 2. Liga" sein
-
Neugebauer mit "viel Zuversicht" Richtung EM
-
Behörden: 15 Tote und dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Masters in Montréal: Hanfmann weiter, Altmaier raus
-
Tennis: Alcaraz sagt auch für Cincinnati ab
-
Trump: Iran muss Hormus-Straße "sehr bald" öffnen oder wird "sehr hart getroffen"
-
Behörden: Zwei Tote und dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Kompany stärkt Jugendspieler: "Können nichts falsch machen"
-
Deutlich mehr Firmengründungen in Deutschland im vergangenen Jahr
Bundesgerichtshof urteilt im Juli über Verjährung in Dieselfall
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in Karlsruhe erneut über die Verjährungsfrist bei Dieselfällen verhandelt. Es ging um einen Audi, den der inzwischen verstorbene Mann der Klägerin 2011 gekauft hatte und der mit einem manipulierten Dieselmotor von VW ausgestattet war. Die Klage gegen Volkswagen wurde 2020 eingereicht. (Az. VII ZR 422/21)
Der Dieselskandal war allerdings schon 2015 bekannt geworden, weswegen VW die Sache als verjährt betrachtet. Der Käufer gab allerdings an, dass er erst 2017 erfahren habe, dass sein Auto auch vom Dieselskandal betroffen war. Darum hätte er nicht zu spät geklagt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Klage überwiegend statt: Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst Ende 2017 begonnen, stellte es fest. Es sei nicht grob fahrlässig, wenn Autokäufer in den Jahren 2015 und 2016 keine eigenen Nachforschungen angestellt hätten.
Nun überprüft der BGH dieses Urteil auf Rechtsfehler. Ursprünglich sollten am Donnerstag noch zwei weitere Fälle verhandelt werden. Die beiden Termine waren aber am Mittwoch aufgehoben worden. Am 14. Juli will der siebte Zivilsenat in Karlsruhe sein Urteil sprechen.
H.Seidel--BTB