-
Medien: Harry und Meghan sind mit ihren Kinder nach Großbritannien zurückgekehrt
-
BSW in Thüringen stellt klar: Fraktion stimmt gegen Misstrauensvotum von AfD
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Gesetzespaket soll Versorgern und Verbrauchern helfen
-
Jugendtrainer in Bayern soll mindestens zwei Kinder missbraucht haben
-
Social-Media-Sucht: Instagram und Facebook führen Zeitsperren für Teenager ein
-
Epstein-Affäre: Frankreich wegen verzögerter Ermittlungen verklagt
-
Selenskyj besucht ukrainische Soldaten an der Front
-
Social-Media-Sucht: Meta zahlt Bundesstaaten in Vergleich 16 Milliarden Dollar
-
Menschenverachtende Posts: Universitätsklinikum Rostock stellt Oberarzt frei
-
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Neue Verhandlung gegen Influencer
-
Iran bezeichnet US-Wirtschaftsdruck als wirkungslos - weitere Gespräche zu Hormus
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Bundeskabinett verabschiedet Gesetz
-
Merz hält an Aus für "Rente mit 63" fest - Kabinett beendet Klausur
-
Überschwemmungen in Nepal: Mindestens 19 Tote - Hunderte Touristen vermisst
-
Mann soll Ehefrau in Rheinland-Pfalz in Auto getötet haben - Anklage
-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen
-
Trauer um Country-Ikone Dolly Parton eint Menschen in den USA
-
Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
-
Professorin will Mäuse aneinander nähen: Kölner Gericht bestätigt Verbot
-
Medien: Prinz Harry mit Familie nach Großbritannien heimgekehrt
-
VW-Chef Blume stellt Belegschaft in Emden auf Einschnitt ein - Schließung möglich
-
FIFA-Machtkampf: Boykott-Drohung der UEFA wohl vom Tisch
-
Sächsischer Munitionsskandal: Vorwürfe gegen Schießtrainer werden neu geprüft
-
Klingbeil: Kabinett wird Reform der Einkommensteuer kommende Woche beschließen
-
Merz will an Abschaffung von "Rente mit 63" festhalten
-
Behörden: Nach Überschwemmungen in Nepal 384 Touristen vermisst
-
Verwirrung um Zuckersteuer: Doch keine Abgabe auf Getränke mit Süßstoff
-
Kreml: CIA-Chef Ratcliffe bei Moskau-Besuch in Kontakt mit russischen Geheimdiensten
-
Merz sieht Verantwortung für Hitzeschutz bei Ländern: Es mangelt nicht an Geld
-
Hoeneß bestätigt: Undav neuer VfB-Kapitän
-
Angriffe auf deutsche Wirtschaft: Spur führt häufiger zu ausländischen Geheimdiensten
-
Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben
-
Ausnahmeregeln für Käseproduzenten in Frankreich wegen Dürre
-
FC Bayern: Palhinha wechselt zu Benfica
-
Flugbegleiterin in Frankreich: Brustkrebs als Berufskrankheit anerkannt
-
Für 100 Millionen Euro: ManCity verpflichtet Jungstar Bouaddi
-
14 Säuglinge sterben bei Brand auf Entbindungsstation in Pakistan
-
Klimaphänomen El Niño: Auch Panama und El Salvador rufen Dürre-Alarm aus
-
Schwesig will nicht SPD-Chefin werden - Rückendeckung für Bas und Klingbeil
-
Datenschützer gehten wegen "Schattendatenbank" gegen Schufa vor
-
Nach Infektion mit Malaria: Beschäftigter von Frankfurter Flughafen gestorben
-
Klingbeil: Zuckersteuer soll doch nicht für Getränke mit Süßstoff gelten
-
SpaceX plant neuen Weltraumbahnhof für Starship-Raketen in Louisiana
-
Gegen Rassismus und für Demokratie: Migranten in Sachsen-Anhalt schließen Geschäfte
-
Auto-Expertin Keim sieht Chancen für VW - Stellenabbau unvermeidlich
-
Mutmaßlicher Dreifachmord in Bayern: Prozess gegen 38-Jährigen ab Oktober
-
Prozess gegen Meta: US-Tech-Konzern bemüht sich laut Medienbericht um Vergleich
-
FIFA-Machtkampf: Europäische Topligen gegen Infantino
-
Watzke plädiert: "Neuem" BVB "Geduld entgegenbringen"
-
Rias-Bericht: Neuer Höchststand bei antisemitischen Vorfällen in Thüringen
EuGH-Gutachten stärkt Touristen bei Insolvenz in Pandemie den Rücken
Einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge steht Touristen auch dann die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen an einen insolventen Reiseveranstalter zu, wenn die Verbraucher selbst zuvor die Reise wegen der Pandemie stornierten. Die Sicherheit für die Erstattung deckt nach Auffassung der zuständigen Generalanwältin auch diesen Fall ab, wie aus den am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen hervorgeht. (Az. C‑771/22 und C-45/23)
Es ging um Fälle aus Belgien und Österreich. Kunden hatten noch vor Ausbruch der Coronapandemie für den März und den Juni 2020 Pauschalreisen bei unterschiedlichen Veranstaltern gebucht. Wegen der Pandemie traten sie später von dem Vertrag zurück. Wieder einige Monate später wurden die beiden Reiseveranstalter für insolvent erklärt und geschlossen. Die Verbraucher klagten gegen die Insolvenzversicherer auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen.
Die Versicherer lehnten das ab mit dem Argument, dass die Insolvenz nicht der Grund für die Stornierung der Reise gewesen sei. Das Gericht in Wien und das Gericht in Brüssel setzten die Verfahren aus und baten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Am Donnerstag wurde nun das Gutachten von Generalanwältin Laila Medina vorgelegt. Ein Urteil ist das noch nicht. Die europäischen Richterinnen und Richter orientieren sich bei ihrer späteren Entscheidung aber oft daran.
Medina argumentierte im Sinne der Verbraucher. Ihrer Auffassung nach kommt es nicht darauf an, ob die Reise während oder nach der Insolvenz stattfinden sollte. Es sei auch unerheblich, ob die Insolvenz wegen der gleichen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände - der Pandemie - eingetreten sei, welche die Reisenden als Rücktrittsgrund angaben. Ein Termin für die Entscheidung am EuGH wurde noch nicht veröffentlicht.
F.Müller--BTB