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Beschlagnahmte Fahrräder weiterverkauft: Polizistin in Leipzig vor Gericht
Vor dem Landgericht Leipzig hat der Prozess gegen eine Polizeibeamtin begonnen, die beschlagnahmte Fahrräder weiterverkauft haben soll. In der am Dienstag zum Verhandlungsauftakt verlesenen Anklage werden der 47-jährigen Polizistin Bestechlichkeit, Diebstahl und Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie soll zwischen August 2014 und November 2018 eine Vielzahl von beschlagnahmten Fahrrädern aus dem Asservatenbestand der Polizei, für den sie zuständig war, verschenkt oder verkauft haben.
Insgesamt soll sie der Anklage zufolge Polizeibeamten und anderen Menschen 265 Fahrräder überlassen haben, in mindestens 94 Fällen davon soll sie dafür eine "Spende" von 50 Euro bekommen haben. Insgesamt soll sie dadurch fast 4800 Euro eingenommen haben. In den polizeilichen Unterlagen soll die Beamtin wahrheitswidrig angegeben haben, die Räder seien an gemeinnützige Vereine abgegeben worden. Für den Prozess sind Termine bis zum 11. Juni angesetzt.
Der Komplex "Fahrradgate" beschäftigt die Justiz bereits seit einigen Jahren. Die Vorwürfe wurden der Polizei bereits im Juli 2019 und ein Jahr später auch in der Öffentlichkeit bekannt. Bei der nun angeklagten Beamtin handelte es sich um eine Mitarbeiterin der inzwischen aufgelösten zentralen Ermittlungsstelle für Fahrradkriminalität bei der Polizeidirektion Leipzig.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde in dem Komplex gegen insgesamt rund 200 Menschen ermittelt, darunter 189 mutmaßliche Erwerber von Rädern. Darunter waren demnach viele Polizeibeamte sowie Polizeibedienstete und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, aber keine Staatsanwälte. In den meisten Fällen wurde das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Geldauflagen eingestellt.
Neben dem Verfahren gegen die Asservatenverantwortliche wurde beim Amtsgericht Leipzig Anklage gegen einen weiteren beschuldigten Polizeibeamten erhoben. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest. Beim Amtsgericht gestellte Strafbefehle gegen zwei weitere Beschuldigte sind bereits rechtskräftig.
G.Schulte--BTB