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FDP-Politiker Thomae verteidigt Umgang mit AfD in Bundestagsausschüssen
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, hat den Umgang mit der AfD in Bundestagsausschüssen verteidigt. "Wenn Fraktionen von ihrem Vorschlagsrecht für einen Ausschussvorsitz Gebrauch machen, heißt das nicht, dass ihr Kandidat automatisch gewählt wird", sagte Thomae der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Für den Wahlerfolg müssten die Fraktionen einen "mehrheitsfähigen Vorschlag machen". Denn letztendlich obliege es dem Ausschuss, über den Vorsitz zu entscheiden.
Thomae betonte: "Die Abgeordneten sind dabei in ihrer Wahlentscheidung frei." Zur Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses 2019 sagte der FDP-Politiker: "Ein Ausschuss kann seinen Vorsitzenden oder seine Vorsitzende nicht nur wählen, sondern auch abwählen." Dass eine solche Maßnahme in der vergangenen Legislaturperiode notwendig geworden sei, "ist bedauerlich". Im Fall Brandner sei die Abwahl notwendig gewesen, "da er sich für das Amt des Ausschussvorsitzenden im Rechtsausschuss als untragbar erwiesen hat", begründete Thomae den Schritt.
Über AfD-Klagen gegen die Besetzung von Ausschussvorsitzen verhandelt am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In zwei von der AfD-Fraktion angestrebten Verfahren geht es um die Frage, ob der AfD der Vorsitz in Ausschüssen zusteht. Ein Urteil wird für Mittwoch noch nicht erwartet.
Zum einen verhandelt das Gericht über die Abwahl Brandners. Zum anderen sieht die AfD-Fraktion unter anderem ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt, nachdem ihre Kandidaten bei einer Wahl für den Vorsitz mehrerer Ausschüsse durchgefallen waren. Eilanträge scheiterten in beiden Fällen. Das Gericht sah aber noch offene Fragen, die nun geklärt werden sollen.
S.Keller--BTB