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Marktmacht von Google und Co.: Brüssel erhöht den Druck auf US-Internetkonzerne
Die EU-Kommission hat Wettbewerbsverfahren gegen die Google-Mutter Alphabet, den iPhone-Hersteller Apple und den Facebook-Mutterkonzern Meta eröffnet. Vermutungen aus Brüssel zufolge unternehmen die Konzerne nicht genug, um sich an die Vorgaben aus dem neuen Gesetz für digitale Märkte zu halten, wie die Kommission am Montag mitteilte. Mit dem Gesetz will die EU die Marktmacht der Digitalkonzerne beschränken, bei Verstößen drohen ihnen Strafen in Milliardenhöhe.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang März hätten die Konzerne bereits Änderungen angekündigt, betonte EU-Digitalkommissar Thierry Breton. "Wir sind jedoch nicht überzeugt, dass die von Aphabet, Apple und Meta vorgeschlagenen Lösungen ihren Verpflichtungen gerecht werden", erklärte er. Die Kommission sei "seit Monaten" in Gesprächen mit den Unternehmen, um ihnen bei der Anpassung an die neuen Regeln zu helfen.
Die Wettbewerbshüter untersuchen unter anderem, ob Alphabet in der Ergebnisliste der Google-Suchmaschine eigenen Diensten wie Google Maps oder Google Shopping einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft. Im Fall von Apple meldete die Kommission Bedenken an, weil iPhone-Nutzerinnen und -Nutzer vorinstallierte Apps teils nicht löschen können und einige Voreinstellungen auf ihren Handys nicht ändern können.
Alphabet und Apple wird zudem vorgeworfen, App-Entwickler indirekt zur Nutzung ihrer hauseigenen App Stores zu zwingen. Auf Handys mit dem Alphabet-Betriebssystem Android ist das der Google Play Store, auf iPhones ist Apples App Store vorinstalliert. Den Vorwürfen zufolge hindern die Konzerne andere Anbieter etwa daran, über Preise zu informieren oder Verträge abzuschließen, ohne den jeweiligen App Store zu nutzen.
Apple betonte, der Konzern habe sich "flexibel und verantwortungsvoll" gezeigt und werde "weiterhin konstruktiv mit der Europäischen Union zusammenarbeiten". Das Unternehmen habe "eine Vielzahl" an Änderungen entwickelt, um die Verordnung einzuhalten.
Angesichts der neuen Regeln habe auch Google die Funktionsweise seiner Dienste in Europa "erheblich verändert", erklärte Google-Wettbewerbsdirektor Oliver Bethell. "Wir werden unseren Ansatz in den kommenden Monaten weiter verteidigen", kündigte er an.
In den Ermittlungen zum Meta-Konzern geht es um ein viel kritisiertes Bezahlmodell für die Plattformen Facebook und Instagram: Nutzende können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Plattformen weiter gratis nutzen. Meta biete den Nutzerinnen und Nutzern "keine wirkliche Wahlmöglichkeit" über die Freigabe ihrer Daten, betonte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Solche Bezahlmodelle als Alternative zu Werbung seien "ein etabliertes Geschäftsmodell in vielen Branchen", teilte der Facebook-Mutterkonzern am Montag mit. Auch Meta erklärte, das Unternehmen wolle "weiterhin konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten".
Der Chef des Lobby-Verbandes CCIA (Computer and Communications Industry Association), Daniel Friedlaender, nannte die angekündigten Verfahren "überstürzt". Friedlaender sprach von einem "besorgniserregenden Signal, dass die EU möglicherweise Untersuchungen einleitet, ohne zu wissen, was sie untersucht". Die neuen Regeln für große Digitalkonzerne wurden im November 2022 formal beschlossen und sind seit Anfang März in Kraft.
Mit dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) will die EU die Marktmacht sogenannter Gatekeeper - also Torwächter - des Internets einschränken. Die verschärften Regeln gelten seit Anfang März für die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die Tiktok-Mutter Bytedance, Meta und Microsoft. Stellt Brüssel in den Untersuchungen Verstöße gegen das neue Gesetz fest, drohen den Konzernen Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.
Die EU-Kommission will ihre Ermittlungen innerhalb eines Jahres abschließen. Zudem laufen nach Angaben aus Brüssel zusätzliche vorläufige Untersuchungen - in einem weiteren Fall gegen Apple und gegen den Amazon, das in seinem Onlineshop mutmaßlich eigene Produkte bevorzugt.
I.Meyer--BTB