-
Chef des Dachverbandes der DDR-Opfer kritisiert Linken-Forderung nach Enteignung
-
Chiphersteller Nvidia legt im Quartalsumsatz um mehr als das Doppelte zu
-
Nvidia verdoppelt Umsatz und Gewinn im zweiten Quartal
-
Union Berlin: Querfeld als Verkaufskandidat? Uduokhai-Transfer im Raum
-
Spanien: Mbappé-Dreierpack bei Mourinhos Rückkehr
-
Servette-Frauen unterliegen Sparta Prag im Quali-Hinspiel
-
"Ich labere nicht": Schulze und Siegmund liefern sich in Sachsen-Anhalt Rededuell
-
Sana Surselva kippt Schließung der Geburtshilfe in Ilanz
-
Lucid Gravity im Test: Luxus-ElektrosUV mit Frunk-Sitzbank
-
Verheerende Sturzflut: Mindestens 160 Tote und hunderte Vermisste in Nepal und Tibet
-
Volvo Cars setzt Jim Rowan ab: Håkan Samuelsson kehrt als CEO zurück
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: Heftiges Rededuell zwischen Kandidaten von CDU und AfD
-
Schweizer Aussenpolitik und EU-Beziehungen im Fokus
-
Werteverlust und Sonderschulquote belasten thurgauische Schulen
-
Eisbären-Legende Rankel wird Bundestrainer
-
Zahl der Toten nach Überschwemmungen in Nepal steigt auf 157
-
Protest gegen fremdenfeindliche Gewalt: Salif Keita sagt Konzerte in Südafrika ab
-
Ex-"Tatort"-Kommissar Andreas Hoppe mit 66 Jahren gestorben
-
"TMZ": "Rocky Horror Picture Show"-Star Tim Curry mit 80 Jahren gestorben
-
Mit Herz und Ständchen: Auch die Royals würdigen verstorbene Dolly Parton
-
Bill Gates fordert Roboter-Steuer und andere Auflagen für KI
-
Ungarischer Autor und Holocaust-Überlebender Peter Nadas mit 83 Jahren gestorben
-
Zwei Tote nach Infektionen mit Malaria an Frankfurter Flughafen
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD baut Vorsprung in Umfrage weiter aus
-
Mehr als 90 Tote bei Überschwemmungen in Nepal - Hunderte Touristen vermisst
-
Vuelta: Brennan gewinnt fünfte Etappe
-
Trump-Regierung droht mit Abriss des Kennedy Center in Washington
-
Medien: Harry und Meghan sind mit ihren Kinder nach Großbritannien zurückgekehrt
-
BSW in Thüringen stellt klar: Fraktion stimmt gegen Misstrauensvotum von AfD
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Gesetzespaket soll Versorgern und Verbrauchern helfen
-
Jugendtrainer in Bayern soll mindestens zwei Kinder missbraucht haben
-
Social-Media-Sucht: Instagram und Facebook führen Zeitsperren für Teenager ein
-
Epstein-Affäre: Frankreich wegen verzögerter Ermittlungen verklagt
-
Selenskyj besucht ukrainische Soldaten an der Front
-
Social-Media-Sucht: Meta zahlt Bundesstaaten in Vergleich 16 Milliarden Dollar
-
Menschenverachtende Posts: Universitätsklinikum Rostock stellt Oberarzt frei
-
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Neue Verhandlung gegen Influencer
-
Iran bezeichnet US-Wirtschaftsdruck als wirkungslos - weitere Gespräche zu Hormus
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Bundeskabinett verabschiedet Gesetz
-
Merz hält an Aus für "Rente mit 63" fest - Kabinett beendet Klausur
-
Überschwemmungen in Nepal: Mindestens 19 Tote - Hunderte Touristen vermisst
-
Mann soll Ehefrau in Rheinland-Pfalz in Auto getötet haben - Anklage
-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen
-
Trauer um Country-Ikone Dolly Parton eint Menschen in den USA
-
Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
-
Professorin will Mäuse aneinander nähen: Kölner Gericht bestätigt Verbot
-
Medien: Prinz Harry mit Familie nach Großbritannien heimgekehrt
-
VW-Chef Blume stellt Belegschaft in Emden auf Einschnitt ein - Schließung möglich
-
FIFA-Machtkampf: Boykott-Drohung der UEFA wohl vom Tisch
-
Sächsischer Munitionsskandal: Vorwürfe gegen Schießtrainer werden neu geprüft
Bundesverwaltungsgericht stärkt Polizei im Umgang mit gewalttätigen Versammlungen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Polizei im Umgang mit von Beginn an gewalttätigen Versammlungen gestärkt. Eine derartige Versammlung muss nicht erst aufgelöst werden, bevor die Polizei mit "polizeilichen Maßnahmen" gegen die Teilnehmer vorgehen kann, wie das Gericht am Mittwoch im Zusammenhang mit Aktionen der linksautonomen Szene gegen den AfD-Bundesparteitag 2016 in Stuttgart entschied. (Az. 6 C 1.2)
Im Vorfeld des Parteitags, der am 30. April und 1. Mai 2016 auf dem Stuttgarter Messegelände stattfand, hatte die Polizei Kenntnis davon erlangt, dass 850 bis 1000 als gewaltbereit eingeschätzte Linksautonome Zufahrtswege blockieren wollten und schwere Ausschreitungen planten.
Am Morgen des 30. April 2016 besetzten denn auch mehreren hundert teilweise vermummte Personen einen Kreisverkehr in der Nähe der Stuttgarter Messe. Sie hatten Transparente und riefen Parolen gegen die AfD, errichteten aber auch Barrikaden und zündeten Pyrotechnik.
Auf dem Weg zum Messegelände wurden die Teilnehmer von Polizeikräften eingekesselt, Einzelne hinter dem Rücken gefesselt und in Bussen zu der in einer Messehalle eingerichteten Gefangenensammelstelle verbracht. Auch der Kläger wurde dort erkennungsdienstlich behandelt, nach Abnahme der Fesseln in einem Gefangenenbus eingeschlossen und am Abend zu dem 16 Kilometer entfernten Bahnhof in Esslingen verbracht.
Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht nur teilweise Erfolg. Insbesondere entschieden die Leipziger Richter, dass die Polizei vor ihrem Einschreiten die Versammlung nicht auflösen musste. Eine entsprechende polizeiliche Ansage soll den Veranstaltern und den Teilnehmenden eigentlich die Möglichkeit geben, die Versammlung von sich aus zu beenden oder sich zu entfernen.
Das gelte aber nur für eine Versammlung, die durch das Versammlungsrecht geschützt sein, betonte das Gericht. Auch bei der fraglichen Aktion habe es zwar Meinungsäußerungen gegeben. Vorrangiger Zweck sei es aber gewesen, "die Durchführung des AfD-Bundesparteitags mit unfriedlichen Mitteln zu verhindern oder zumindest erheblich zu stören". Eine solche Blockade-Aktion stehe nicht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit, betonte das Bundesverwaltungsgericht.
Rechtswidrig sei es allerdings gewesen, dass der Kläger nach seiner Festnahme kein Trinkwasser erhalten und auch keine Möglichkeit bekommen habe, auf die Toilette zu gehen. Inwieweit die Fesselung des Klägers und seine Festnahme bis zum Abend gerechtfertigt waren, soll der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim nochmals prüfen.
C.Kovalenko--BTB