- Wachsendes Cloud-Geschäft: Amazon steigert Gewinn um mehr als das Dreifache
- Verivox: Premium-Smartphones 83 Prozent teurer als vor zehn Jahren
- Blinken: USA wollen "jetzt" Feuerpause und Freilassung der Geiseln im Gazastreifen
- Fünfjährige in Nordrhein-Westfalen aus Geländer nahe Braunbärengehege befreit
- Aus in Madrid: "Ein sehr emotionaler Abend" für Nadal
- Nächtliche Versammlungen in Berlin "überwiegend störungsfrei" - 16 Amazon-Transporter brennen
- Wiederholung: Rangnick-Engagement in München rückt näher
- NHL: Carolina und Colorado ziehen ins Viertelfinale ein
- Gaza-Protest: Polizei räumt besetztes Uni-Gebäude in New York - Dutzende Festnahmen
- Medienbericht: US-Bestsellerautor Paul Auster im Alter von 77 Jahren gestorben
- Nach Männer-Enttäuschung: DTB-Frauen starten in EM-Abenteuer
- NBA: Wagners vor dem Aus - Niederlage für Hartenstein
- Tuchel: "The Winner takes it all"
- DSV geht auf Distanz zur FIS - "rechtliche Schritte" denkbar
- Umstrittenes britisches Amnestiegesetz zu Nordirland-Konflikt tritt in Kraft
- 20 Jahre EU-Erweiterung: Baerbock trifft polnischen Außenminister Sikorski
- US-Notenbank Fed entscheidet über Leitzins - keine Senkung erwartet
- AfD-Politiker Krah tritt bei Parteiveranstaltung in Dresden auf
- Zahlreiche Kundgebungen am Tag der Arbeit
- Demonstration "Revolutionärer 1. Mai" zieht durch Berlin - Tausende erwartet
- Pro-palästinensische Campus-Besetzer in New York: Polizei auf Gelände im Einsatz
- Polizei in Georgien setzt Tränengas gegen pro-europäische Demonstranten ein
- US-Regierung will Cannabis als weniger gefährliche Droge einstufen
- Aus im Achtelfinale: Nadal verliert in Madrid
- Rangnick-Engagement in München rückt näher
- Scholz weist Forderungen nach späterem Renteneintritt zurück
- "Zu gierig": Tuchel kritisiert Kim
- European League: Drei deutsche Teams im Final Four
- Kroos: "Überzeugt, dass wir zu Hause weiterkommen"
- Sane und Kane treffen - doch die Bayern müssen zittern
- Schwangerschaftsüberwachung und Massenabschiebung: Trump skizziert politische Pläne
- Bericht: Mindestens 500 weitere Entlassungen bei Tesla
- Seekorridor für Gaza-Hilfslieferungen soll Anfang Mai starten
- FC Bayern mit Sane und Musiala gegen Real
- Zverev und Struff verlieren im Achtelfinale von Madrid
- Stadt Osnabrück: Nutzungsunterlassung für Bremer Brücke
- Palästinenser vertreiben EU-Diplomaten aus Museum im Westjordanland
- UN-unterstütztes Gericht stellt Haftbefehl gegen Ex-Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik aus
- Kenias Präsident ordnet nach tödlichen Überschwemmungen Evakuierung an
- Schweigegeldprozess: 9000-Dollar-Strafe für Trump wegen seiner Verbalattacken
- "Persepolis"-Autorin Satrapi erhält Prinzessin-von-Asturien-Preis
- Polizei in mehreren Städten bereitet sich auf Großeinsätze rund um 1. Mai vor
- Lange Haftstrafe nach Erwürgen und Verbrennen von Lebensgefährtin in München
- 14-Jähriger stirbt nach Schwert-Attacke in London - Angreifer festgenommen
- Berufungsprozess um Wilderei gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel eingestellt
- Gaza-Krieg: UN-Gericht weist Nicaraguas Forderungen an Deutschland ab
- Studie: Deutschland muss bis 2035 rund 1,2 Billionen Euro für Energiewende ausgeben
- Kreis setzt bei Eishockey-WM auf die "Meisterbären"
- Zverev scheitert im Achtelfinale von Madrid
- Tausende Stahlarbeiter protestieren in Duisburg gegen Thyssenkrupp-Führung
Urteil: Lagerung von Atommüll in bayerischem Gundremmingen bleibt erlaubt
Auf dem Gelände des früheren Atomkraftwerks Gundremmingen in Bayern darf weiter Atommüll zwischengelagert werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München wies nach Angaben vom Freitag die Klage von fünf Anwohnern ab. Es erklärte, dass das Zwischenlager ausreichend sicher sei.
Gundremmingen liegt in der Nähe von Günzburg an der Donau. Der letzte Block des Atomkraftwerks ging Ende 2021 vom Netz. Die auf 40 Jahre befristete Genehmigung für das Einlagern von Behältern mit bestrahlten Brennelementen gilt nach dem Urteil aus München nun weiter.
Nach Angaben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung läuft sie noch bis zum Jahr 2046. Für diese Lagerdauer sei die Einlagerung sicher genug, erklärte das Gericht. Der Schutz gegen Störfälle oder Materialermüdung sowie gegen Angriffe von außen sei gewährleistet.
Das Gericht stützte sich dabei auf mehrere Gutachten. Selbst wenn das Lagergebäude als Folge eines absichtlichen Absturzes eines großen Flugzeugs einstürzen würde, würden die Castor-Behälter demnach den Belastungen so weit standhalten, dass höchstens sehr wenig radioaktive Strahlung austreten würde.
Gegen das Eindringen von Menschen sei das Zwischenlager gut geschützt - direkte Angriffe auf die Behälter etwa mit panzerbrechenden Waffen seien solange ausgeschlossen, bis die Polizei vor Ort sei, erklärte das Gericht.
Auch müsse das Zwischenlager nicht extra gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden, mit Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt werden, denn das sei ein extrem unwahrscheinliches Szenario. Solche Übungsflüge fänden nur ganz ausnahmsweise und nicht in dieser Region statt.
Der Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu. Dagegen können die Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Zwischenlager entfernt wohnen, aber noch Beschwerde erheben.
G.Schulte--BTB