-
Ermittler entdecken anderthalb Tonnen Crystal Meth im Hamburger Hafen
-
Linke unternimmt neuen Vorstoß für Mietendeckel - mit eigenem Rechtsgutachten
-
In neuem Sarg: Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburg feierlich beigesetzt
-
Schwarz Gruppe plant Rechenzentrum bei Rostock für bis zu 5,6 Milliarden Euro
-
US-Chiphersteller Nvidia verdoppelt Quartalsumsatz
-
Apobank erzielt im ersten Halbjahr 2026 Überschuss von 52,5 Millionen Euro
-
Frei erwartet "Gleichschritt" von Union und SPD bei Fraktionsklausur
-
Gericht: Katholische Kinder haben keinen Vorrang an jeder Bekenntnisschule
-
Verletzt: Weltrekordler Sawe sagt für Berlin-Marathon ab
-
Kompany bestätigt: Musiala fehlt auch zum Ligastart
-
Rente mit 63: Warken zeigt Kompromisslinien auf
-
Palast: Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand
-
Handys gegen Geld in Gefängnis geschmuggelt: BGH bestätigt Urteil aus Hannover
-
Eklat um Guendouzi: Chaos nach Feners Königsklassen-Coup
-
Bayern-Talent Mike wechselt nach Brügge
-
Tourismusbehörde: Mindestens acht Deutsche nach Sturzflut in Nepal vermisst
-
UN-Bericht: Mehr als die Hälfte der Böden weltweit befindet sich in schlechtem Zustand
-
RKI-Bericht: Bereits rund 15.800 hitzebedingte Todesfälle in diesem Sommer
-
Ifo: Unternehmen streichen weniger Jobs - In Summe aber weiter Arbeitsplatzabbau
-
Warken schließt Kanzlertausch nach Ost-Wahlen aus
-
Kolumbiens Präsident will zwei Ex-Guerrillaanführer an die USA ausliefern
-
Reallöhne steigen im zweiten Quartal um 1,5 Prozent
-
Miersch verteidigt Abschaffung der "Rente mit 63" - Sonderregeln für Härtefälle
-
Verfolgungsjagd mit Polizei: Mit über 150 km/h durch Dortmunder Innenstadt
-
"Durchbruch": Tarifabschluss im Einzelhandel in NRW erzielt
-
Verbraucherstimmung deutlich verbessert
-
SPD-Fraktionschef Miersch vor Wahl in Sachsen-Anhalt: "Da ist noch Spiel"
-
US-Medien: CIA-Direktor Ratcliffe warnte in Moskau vor Angriff auf Nato-Staaten
-
US Open: Muchova/Mensik holen Mixed-Titel
-
Verheerende Sturzflut: Mehr als 1300 Menschen in Nepal und Tibet vermisst
-
Nepals Katastrophenschutzbehörde meldet nach Sturzflut 823 Vermisste
-
NFL: Meister Seahawks werden für 10 Milliarden verkauft
-
Nach Carragher-Kritik: Rolfes verteidigt Wirtz
-
"Ein paar Tränen": Becker sieht sich im Kino seiner Kindheit
-
"Letzten Meter machen": Diaby vor Bayer-Rückkehr
-
"Überrascht" vom Verband: Kukuk kritisiert Kommunikation
-
TK-Umfrage: Fast die Hälfte der Jugendlichen für Altersgrenze in sozialen Medien
-
US-Erdbebenwarte: Verheerende Sturzflut in Nepal durch Gletscherabbruch ausgelöst
-
Erste Debatte französischer Präsidentschaftskandidaten
-
Koalitionsfraktionen stecken bei Klausur weiteren Reformkurs ab
-
Gereimte Gedanken über Glauben und Glaubenskritik: Rudolfs von Ems „Barlaam und Josaphat“ neu betrachtet und interpretiert
-
Chef des Dachverbandes der DDR-Opfer kritisiert Linken-Forderung nach Enteignung
-
Chiphersteller Nvidia legt im Quartalsumsatz um mehr als das Doppelte zu
-
Nvidia verdoppelt Umsatz und Gewinn im zweiten Quartal
-
Union Berlin: Querfeld als Verkaufskandidat? Uduokhai-Transfer im Raum
-
Spanien: Mbappé-Dreierpack bei Mourinhos Rückkehr
-
Servette-Frauen unterliegen Sparta Prag im Quali-Hinspiel
-
"Ich labere nicht": Schulze und Siegmund liefern sich in Sachsen-Anhalt Rededuell
-
Sana Surselva kippt Schließung der Geburtshilfe in Ilanz
-
Lucid Gravity im Test: Luxus-ElektrosUV mit Frunk-Sitzbank
Urteil: Lagerung von Atommüll in bayerischem Gundremmingen bleibt erlaubt
Auf dem Gelände des früheren Atomkraftwerks Gundremmingen in Bayern darf weiter Atommüll zwischengelagert werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München wies nach Angaben vom Freitag die Klage von fünf Anwohnern ab. Es erklärte, dass das Zwischenlager ausreichend sicher sei.
Gundremmingen liegt in der Nähe von Günzburg an der Donau. Der letzte Block des Atomkraftwerks ging Ende 2021 vom Netz. Die auf 40 Jahre befristete Genehmigung für das Einlagern von Behältern mit bestrahlten Brennelementen gilt nach dem Urteil aus München nun weiter.
Nach Angaben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung läuft sie noch bis zum Jahr 2046. Für diese Lagerdauer sei die Einlagerung sicher genug, erklärte das Gericht. Der Schutz gegen Störfälle oder Materialermüdung sowie gegen Angriffe von außen sei gewährleistet.
Das Gericht stützte sich dabei auf mehrere Gutachten. Selbst wenn das Lagergebäude als Folge eines absichtlichen Absturzes eines großen Flugzeugs einstürzen würde, würden die Castor-Behälter demnach den Belastungen so weit standhalten, dass höchstens sehr wenig radioaktive Strahlung austreten würde.
Gegen das Eindringen von Menschen sei das Zwischenlager gut geschützt - direkte Angriffe auf die Behälter etwa mit panzerbrechenden Waffen seien solange ausgeschlossen, bis die Polizei vor Ort sei, erklärte das Gericht.
Auch müsse das Zwischenlager nicht extra gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden, mit Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt werden, denn das sei ein extrem unwahrscheinliches Szenario. Solche Übungsflüge fänden nur ganz ausnahmsweise und nicht in dieser Region statt.
Der Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu. Dagegen können die Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Zwischenlager entfernt wohnen, aber noch Beschwerde erheben.
G.Schulte--BTB