- Wiederholung: Rangnick-Engagement in München rückt näher
- NHL: Carolina und Colorado ziehen ins Viertelfinale ein
- Gaza-Protest: Polizei räumt besetztes Uni-Gebäude in New York - Dutzende Festnahmen
- Medienbericht: US-Bestsellerautor Paul Auster im Alter von 77 Jahren gestorben
- Nach Männer-Enttäuschung: DTB-Frauen starten in EM-Abenteuer
- NBA: Wagners vor dem Aus - Niederlage für Hartenstein
- Tuchel: "The Winner takes it all"
- DSV geht auf Distanz zur FIS - "rechtliche Schritte" denkbar
- Umstrittenes britisches Amnestiegesetz zu Nordirland-Konflikt tritt in Kraft
- 20 Jahre EU-Erweiterung: Baerbock trifft polnischen Außenminister Sikorski
- US-Notenbank Fed entscheidet über Leitzins - keine Senkung erwartet
- AfD-Politiker Krah tritt bei Parteiveranstaltung in Dresden auf
- Zahlreiche Kundgebungen am Tag der Arbeit
- Demonstration "Revolutionärer 1. Mai" zieht durch Berlin - Tausende erwartet
- Pro-palästinensische Campus-Besetzer in New York: Polizei auf Gelände im Einsatz
- Polizei in Georgien setzt Tränengas gegen pro-europäische Demonstranten ein
- US-Regierung will Cannabis als weniger gefährliche Droge einstufen
- Aus im Achtelfinale: Nadal verliert in Madrid
- Rangnick-Engagement in München rückt näher
- Scholz weist Forderungen nach späterem Renteneintritt zurück
- "Zu gierig": Tuchel kritisiert Kim
- European League: Drei deutsche Teams im Final Four
- Kroos: "Überzeugt, dass wir zu Hause weiterkommen"
- Sane und Kane treffen - doch die Bayern müssen zittern
- Schwangerschaftsüberwachung und Massenabschiebung: Trump skizziert politische Pläne
- Bericht: Mindestens 500 weitere Entlassungen bei Tesla
- Seekorridor für Gaza-Hilfslieferungen soll Anfang Mai starten
- FC Bayern mit Sane und Musiala gegen Real
- Zverev und Struff verlieren im Achtelfinale von Madrid
- Stadt Osnabrück: Nutzungsunterlassung für Bremer Brücke
- Palästinenser vertreiben EU-Diplomaten aus Museum im Westjordanland
- UN-unterstütztes Gericht stellt Haftbefehl gegen Ex-Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik aus
- Kenias Präsident ordnet nach tödlichen Überschwemmungen Evakuierung an
- Schweigegeldprozess: 9000-Dollar-Strafe für Trump wegen seiner Verbalattacken
- "Persepolis"-Autorin Satrapi erhält Prinzessin-von-Asturien-Preis
- Polizei in mehreren Städten bereitet sich auf Großeinsätze rund um 1. Mai vor
- Lange Haftstrafe nach Erwürgen und Verbrennen von Lebensgefährtin in München
- 14-Jähriger stirbt nach Schwert-Attacke in London - Angreifer festgenommen
- Berufungsprozess um Wilderei gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel eingestellt
- Gaza-Krieg: UN-Gericht weist Nicaraguas Forderungen an Deutschland ab
- Studie: Deutschland muss bis 2035 rund 1,2 Billionen Euro für Energiewende ausgeben
- Kreis setzt bei Eishockey-WM auf die "Meisterbären"
- Zverev scheitert im Achtelfinale von Madrid
- Tausende Stahlarbeiter protestieren in Duisburg gegen Thyssenkrupp-Führung
- 42-Jährige wirft in Bayern Weinflasche von Balkon - Kind erleidet Kopfverletzung
- Kiew demontiert sowjetisches Freundschafts-Denkmal
- Urteil: Töten von Fischottern bleibt in Bayern verboten
- Säugling in Hamburg auf Kliniktoilette ausgesetzt
- Viel Wind und neue Ökostrom-Anlagen sorgen für neuen Rekord im April
- Sternekoch Tim Raue will nicht auf krossen Schweinebauch verzichten
Bundesgerichtshof bestätigt Dresdner Urteil zu Einbruch in Grünem Gewölbe
Die Verurteilungen von vier Angeklagten nach dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Dresdner Landgerichts vom Mai 2023, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte gegen die Männer aus dem Berliner Clanmilieu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten verhängt. (Az. 5 StR 125/24)
Bei dem Einbruch war im November 2019 Juwelenschmuck im Wert von 116 Millionen Euro gestohlen worden. Die Tat machte weltweit Schlagzeilen, zumal es sich bei den gestohlenen Juwelen um historisch wertvolle Schmuckstücke handelte.
Die Täter gelangten dem Urteil zufolge durch ein angesägtes Fenstergitter in die Ausstellungsräume, zertrümmerten eine Vitrine mit einer Axt und rissen Schmuckstücke heraus. Später setzten sie das Fluchtauto in einer Tiefgarage in Brand. Zwei Bewohner von darüber liegenden Wohnungen erlitten Rauchgasvergiftungen.
Das Landgericht verurteilte fünf damals 24 bis 29 Jahre alte Angeklagte wegen besonders schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und vorsätzlicher Brandstiftung. Die Strafen lagen zwischen vier Jahren und vier Monaten Jugendstrafe und sechs Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Ein sechster Angeklagter wurde freigesprochen, weil er ein Alibi für die Tatnacht hatte.
Eine der Strafen war schon vor der BGH-Entscheidung rechtskräftig, weil der Angeklagte das Urteil akzeptierte und die Revision zurücknahm. Mit den übrigen Angeklagten hatte das Dresdner Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einen Deal ausgehandelt. Sie gestanden eine Tatbeteiligung und gaben einen Teil der Beute zurück.
Nach der Dresdner Entscheidung wandten sie sich vor dem BGH gegen ihre Verurteilungen oder - in einem Fall - nur gegen die Strafe. Der Generalbundesanwalt beantragte nach BGH-Angaben, über die Revisionen ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden und sie als unbegründet zu verwerfen. Bei seiner Überprüfung des Urteils fand der BGH nun keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten.
B.Shevchenko--BTB