Berliner Tageblatt - Drei Jahre Haft nach Böllerwurf bei Bundesligaspiel von Augsburg gegen Hoffenheim

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Drei Jahre Haft nach Böllerwurf bei Bundesligaspiel von Augsburg gegen Hoffenheim
Drei Jahre Haft nach Böllerwurf bei Bundesligaspiel von Augsburg gegen Hoffenheim / Foto: © AFP/Archiv

Drei Jahre Haft nach Böllerwurf bei Bundesligaspiel von Augsburg gegen Hoffenheim

Nach dem Zünden eines extrem starken Böllers bei einem Fußballbundesligaspiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG Hoffenheim im vergangenen November hat das Landgericht Augsburg einen Hoffenheim-Fan zu drei Jahren Haft verurteilt. Drei weitere Anhänger des Fußballklubs erhielten Bewährungsstrafen zwischen zehn und 18 Monaten, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Das Gericht sah demnach den Tatvorwurf des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Körperverletzung in zwölf Fällen als erwiesen an.

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Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Hauptangeklagten vier Jahre und zehn Monate Gefängnis gefordert. Die Anklage forderte zudem auch für einen der Beihelfer eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung. Für die beiden weiteren Fans forderte die Anklage Bewährungsstrafen Sämtliche Verteidiger in dem Prozess verlangten Bewährungsstrafen.

Der Hauptangeklagte saß bereits seit dem Böllerwurf in Untersuchungshaft. Er hatte am elften November aus dem Gästeblock einen sogenannten Mambaböller mit enormer Detonationskraft in Richtung Spielfeld geworfen. Der Böller schlug im unteren Bereich eines benachbarten Blocks ein, wo es zu einer laut Anklage ohrenbetäubenden Detonation und einen hellen Blitz kam. Zu diesem Zeitpunkt wärmten sich die Ersatzspieler des FC Augsburg unmittelbar vor der Tribüne des Gästeblocks auf.

Die Augsburger Spieler blieben nur durch Zufall unverletzt. Zwölf Menschen erlitten aber Verletzungen, darunter auch Kinder. Der Hauptverdächtige hatte die Tat im Vorfeld in einer Whatsapp-Gruppe angekündigt. Die weiteren Angeklagten unterstützten die Tat. So schwenkten sie vor dem Böllerwurf Fahnen, um den Mann zu verdecken.

F.Müller--BTB