-
Journalisten von US-Militärzeitung klagen gegen ihre Entlassung durch das Pentagon
-
Noch Absprachebedarf: Länder erwägen weiteres Treffen zur Drohnenabwer
-
Kiesewetter fordert Abwehrmaßnahmen gegen möglichen Angriff Russlands
-
Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand - Familie am Krankenbett
-
Fast 400 Tote nach Sturzflut am Himalaya geborgen - 1400 Menschen vermisst
-
Doppelpack: Weltmeister souverän, Frauen verlieren Generalprobe
-
Hürden-Spektakel: Dos Santos und Russell mit Weltrekorden
-
Frankreichs Präsidentschaftskandidaten streiten über Wirtschaftspolitik
-
Warholm abgelöst: Dos Santos mit Weltrekord über 400 m Hürden
-
Alison dos Santos bricht Weltrekord über 400 Meter Hürden
-
Conference League: Freiburg löst Ticket für die Ligaphase
-
Trump: Russland "wird kein Nato-Gebiet angreifen"
-
Trump benennt Ontariosee in "Amerikasee" um - und will Atlantik umtaufen
-
VfB Stuttgart in der Champions League: Auslosung mit Inter Mailand und Atlético Madrid
-
Streit mit Kanada: Trump benennt Ontariosee in "Amerikasee" um
-
"Schlächter von Bosnien": Bosnisch-serbischer Kriegsverbrecher Ratko Mladic ist tot
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: Merz schließt Zusammenarbeit mit AfD kategorisch aus
-
Zahl der Toten nach Sturzflut am Himalaya erhöht sich auf fast 400
-
Champions League: Bayern am Finalort und gegen Arsenal
-
Beim Doppelpack: DBB-Frauen verpatzen Generalprobe für Heim-WM
-
Medikamente bei Hitze: Welche Arzneimittel das Risiko für Dehydrierung und Kreislaufprobleme erhöhen
-
Zwei Todesopfer an Brandenburger Schule: 19-jähriger Tatverdächtiger festgenommen
-
UEFA gibt Boykott-Drohung auf - und fordert Infantino-Rückzug
-
Aktivisten: Mehr als 500 Menschen seit Jahresbeginn im Iran hingerichtet
-
Rechtspopulistin Le Pen will Frankreichs EU-Beitrag herunterfahren
-
Koalitions-Klausur in Münster, Razzia gegen Artgemeinschaft und Tod von Yayoi Kusama
-
Merz: Werden Urheber von Leipziger Drohnenvorfall "in nächsten Tagen" feststellen
-
Bosnisch-serbischer Kriegsverbrecher Ratko Mladic ist tot
-
"Lange Ferien" beendet: Goretzka wechselt zu Aston Villa
-
Sebastian Polter wechselt als Spieler-Trainer nach Wilhelmshaven
-
"Beziehungstat": 19-Jähriger tötet an Brandenburger Schule zwei Menschen
-
Trotz Schrecksekunde: Pogacar mit nächstem Etappensieg
-
UNO fordert nach Meta-Vergleich besseren Kinderschutz in allen Social-Media-Apps
-
Suche beendet: Goretzka wechselt zu Aston Villa
-
Quallenplage in Frankreich führt erneut zu Abschaltung von Atomreaktoren
-
UNO fordert 1,1 Milliarden Dollar für Kampf gegen Ebola in DR Kongo
-
FIFA-Machtkampf: UEFA bereitet Anzeige gegen Infantino vor
-
Medien: Zwei Menschen bei Gewalttat an Brandenburger Schule getötet
-
Anhörung von NSU-Mittäterin Zschäpe: OLG München entscheidet über weitere Haftdauer
-
Koalitionsfraktionen wollen Tabaksteuer stärker erhöhen als geplant
-
Aus Abschiebehaft in Bayern geflohener 26-Jähriger am Hauptbahnhof Köln gefasst
-
Deutschland und fünf weitere EU-Länder: EU-Budgetentwurf muss deutlich schrumpfen
-
Früherer PKK-Kader in Hamburg angeklagt
-
Nach Sturzflut am Himalaya: Helfer suchen nach 1400 Vermissten - Mehr als 360 Tote geborgen
-
Gewalttat an Brandenburger Schule - vermutlich Verletzte
-
Anschläge vom 11. September 2001: Prozess gegen Drahtzieher beginnt 2028
-
Diebe stehlen chemischen Stoff und bieten ihn geschädigter Firma zum Kauf an
-
Sender: Früherer bosnisch-serbischer Armeechef Ratko Mladic tot
-
Auftrag Heim-WM: Rankel ist neuer Eishockey-Bundestrainer
-
Atubolu-Wechsel nach Frankfurt vor Abschluss
Vater scheitert mit Revision gegen Mordurteil nach Tötung seiner Kinder in Hessen
Ein Mann, der 2022 im hessischen Hanau seine beiden Kinder tötete, ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit der Revision gegen seine Verurteilung wegen Mordes gescheitert. Der BGH bestätigte die Entscheidung des Hanauer Landgerichts weitgehend. Dem Urteil zufolge hatte der Mann seinen elfjährigen Sohn und seine siebenjährige Tochter getötet, als seine Frau nicht anwesend war. (Az. 2 StR 435/23)
Der damals 47-Jährige lebte demnach seit einigen Monaten getrennt von ihr, der Mutter der gemeinsamen Kinder. Schon in den Monaten zuvor sei die in Indien arrangierte Ehe von zunehmender Gewalt geprägt gewesen. Er habe die Frau unter Druck gesetzt, die Beziehung wieder aufzunehmen, und ihr und den Kindern mit dem Tod gedroht.
Da die Frau nicht wieder mit ihm zusammen sein wollte, habe der Mann beschlossen, sie dafür zu bestrafen. Als sie zur Arbeit gegangen sei, habe er den Moment abgepasst, in dem die Kinder die Wohnungstür öffneten, um zur Schule zu gehen. Die Siebenjährige habe er auf ein Bett gedrückt und ihr mindestens zweimal mit einem scharfen Gegenstand in den Hals geschnitten.
Ihr Bruder, der die Tat mit ansah, flüchtete sich in Todesangst auf den Balkon. Er stürzte aus dem neunten Stock mehr als 27 Meter in die Tiefe. Beide Kinder starben an ihren schweren Verletzungen.
Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Vater sie heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet hatte. Es stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren als weitestgehend ausgeschlossen.
Drei Tage nach der Tat wurde der Mann in einem Sikh-Tempel in Bobigny nahe Paris festgenommen. Zuvor hatte er noch in Deutschland rund 3000 Euro abgehoben und war mit dem Zug nach Belgien gefahren, wo er ebenfalls in einem Sikh-Tempel die Nacht verbrachte. Schließlich wurde er in Bobigny geortet. Anschließend saß er in Frankreich in Auslieferungshaft und wurde einige Wochen später nach Deutschland ausgeliefert.
Der BGH fand laut seinem am Freitag veröffentlichten Beschluss keine wesentlichen Rechtsfehler in dem Hanauer Urteil. Er setzte lediglich die Anrechnung der in Frankreich erlittenen Haft etwas abweichend an. Die Revision des Manns wurde damit größtenteils verworfen.
K.Brown--BTB