Berliner Tageblatt - Kinder in Wald versteckt: Mehr als zwei Jahre Haft für Vater in Mönchengladbach

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Kinder in Wald versteckt: Mehr als zwei Jahre Haft für Vater in Mönchengladbach
Kinder in Wald versteckt: Mehr als zwei Jahre Haft für Vater in Mönchengladbach / Foto: © AFP/Archiv

Kinder in Wald versteckt: Mehr als zwei Jahre Haft für Vater in Mönchengladbach

Weil er seine drei kleinen Kinder in einem Zelt in einem Waldstück mehrere Monate lang versteckt haben soll, ist ein Mann vom Amtsgericht Mönchengladbach zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Schuldig gesprochen wurde er wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und gefährlicher Körperverletzung, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kinder waren im Oktober verwahrlost in dem Waldstück gefunden worden.

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Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Schlussplädoyer drei Jahre Gefängnis. Der Angeklagte forderte in seinem letzten Wort einen Freispruch. Für den Fall einer Verurteilung drang er auf eine harte Bestrafung - im Sinn seiner Auffassung der Bibel. Seinem Verteidiger untersagte er den Vortrag eines Plädoyers.

Laut Anklage soll der 50-Jährige 2020 mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern im Alter von sieben bis neun Jahren mindestens drei Monate in einem Zelt in einem Waldstück bei der früheren Niederrheinkaserne in Mönchengladbach gehaust haben. Der Mann und seine gesondert verfolgte Ehefrau sollen die Kinder - zwei Jungen und ein Mädchen - von der Außenwelt isoliert und bei vermeintlichem Ungehorsam gezüchtigt haben.

Der Angeklagte soll dabei die Kinder mehrmals und teilweise wöchentlich mit dem Gürtel geschlagen haben. Zudem hätten die Eheleute die Kinder nicht in erforderlichem Maß der Kinderärztin vorgestellt und den ältesten Sohn nicht eingeschult.

Polizeibeamte fanden die Kinder Mitte Oktober leicht bekleidet, barfuß und verdreckt in dem Zelt bei einer Außentemperatur von zwölf Grad Celsius. Die Kinder hätten unter anderem Hämatome aufgewiesen und einen emotionslosen Eindruck gemacht. Die jüngste Tochter habe nur einzelne Wörter sprechen können. Die Kinder kamen in die Obhut des Jugendamts.

Y.Bouchard--BTB