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Früherer IS-Chefanwerber Abu Walaa scheitert mit Eilantrag gegen Abschiebung
Der in Strafhaft sitzende frühere Salafistenprediger und IS-Chefanwerber Abu Walaa ist vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf mit einem Eilantrag gegen eine Ausweisung samt lebenslanger Wiedereinreisesperre gescheitert. Wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Montag mitteilte, ist eine Ausweisung durch "zwingende Gründe der nationalen Sicherheit" gerechtfertigt. Die von dem Antragsteller ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiege dabei alle anderen Belange auf.
Damit wies das Gericht den Eilantrag des aus dem Irak stammenden Ab Walaa gegen eine Ordnungsverfügung des Landkreises Viersen in Nordrhein-Westfalen ab. Es ordnete lediglich an, eine Abschiebung bis zu einer abschließenden Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren aufzuschieben.
Eine Abschiebung steht nach Gerichtsangaben aktuell nicht an, weil Abu Walaa regulär bis 2027 eine Haftstrafe absitzt und die Staatsanwaltschaft einer etwaigen Aussetzung der weiteren Vollstreckung nicht zustimmte. Zudem stellte Abu Walaa demnach einen Asylantrag, weil er bei einer Abschiebung in den Irak die Todesstrafe fürchtet. Laut Gericht soll eine diplomatische Garantie des Iraks eingeholt werden, dass ihm dort keine Hinrichtung droht.
Bis zu einer Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und einem etwaigen erfolglosen Eilantrag dagegen bei Gericht sei eine mögliche Abschiebung daher nicht möglich, hieß es. Gegen den Beschluss ist noch eine Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
Abu Walaa, dessen richtiger Name Ahmad Abdulaziz Abdullah A. lautet, galt laut Behörden über Jahre hinweg als Schlüsselfigur der radikalislamischen Szene in Deutschland. Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle verurteilte ihn 2021 nach längerem Prozess zu zehneinhalb Jahren Gefängnis wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation sowie Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Abu Walaa hatte demnach in den Jahren 2014 und 2015 junge Salafisten für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeworben und gemeinsam mit weiteren Beschuldigten deren Ausreise nach Syrien und in den Irak unterstützt, wo der IS weite Gebiete beherrschte. Er predigte in der Moschee des inzwischen verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim, lebte allerdings in Nordrhein-Westfalen. Er galt in der Szene als eine radikale "Autorität".
Berichten zufolge verbüßt Abu Walaa die Haft in einer Justizvollzugsanstalt im nordrhein-westfälischen Kreis Viersen. Er hat nach Gerichtsangaben vier eheliche Kinder sowie drei Kinder mit einer weiteren Frau, die er nach islamischen Ritus heiratete. Diese sind alle deutsche Staatsangehörige. Vor seiner Verurteilung saß Abu Walaa schon mehrere Jahre in Untersuchungshaft, was für die Haftdauer von Bedeutung ist. Diese wird auf die Haft angerechnet.
Die Ausländerbehörde des Landkreises Viersen ordnete demnach eine Ausweisung an und legte ihm für den Fall einer Haftentlassung weitere Verpflichtungen auf - darunter eine tägliche Meldung bei der Polizei sowie ein Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen und elektronischen Kommunikationsmitteln. Auch diese Maßnahmen seien gerechtfertigt, urteilte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Dadurch werde dem Betroffenen erschwert, im Fall einer Rückkehr in die islamische Szene "sein staatsgefährdendes Handeln" wieder aufzunehmen.
R.Adler--BTB