-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
-
Überflutungsrisiko behindert Rettungseinsätze nach Sturzflut in Nepal und Tibet
-
Terzic nach Fehlstart mit Bilbao: "Trage die Verantwortung"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: ZDF-Umfrage ergibt keine absolute AfD-Mehrheit
-
Transportschäden beim Online-Kauf: Rechte und Pflichten der Verbraucher
-
Überflutungsgefahr: Sucheinsatz im Zentrum von Katastrophengebiet in Tibet ausgesetzt
-
Schröder zur Frauen-WM: "Natürlich drücken wir die Daumen"
-
Frischer Impuls aus der Heimat: Messi kriegt neuen Trainer
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut in Nepal steigt auf mindestens 469
-
Bayern wollen "zweimal" nach Madrid - BVB reist 6500 Kilometer
-
Wehrle sieht VfB vor "maximaler Herausforderung"
-
Richterin hebt Pentagon-Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Bericht: USA verhandeln mit Caracas über Beteiligung an Venezuelas Ölfeldern
-
Staatssender: Nach Sturzflut in Tibet 555 Touristen aus Katastrophengebiet evakuiert
-
Union und SPD schließen Fraktionsklausur zu Reformen in Münster ab
-
Dobrindt empfängt Ostsee-Innenminister in Flensburg
-
Für Frühaufsteher: Partielle Mondfinsternis auch in Deutschland zu beobachten
-
Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag in Thüringer Landtag
-
Zentralratschef Schuster warnt eindringlich vor AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt
-
Peking: Hohes Risiko für neue Überflutungen in Grenzgebiet zwischen Tibet und Nepal
-
US-Finanzminister will G20-Vorsitz für Durchsetzung von Sanktionen gegen Iran nutzen
-
Syrischer Kurdenführer Abdi nach SDF-Auflösung zum Präsidentenberater ernannt
-
Journalisten von US-Militärzeitung klagen gegen ihre Entlassung durch das Pentagon
-
Noch Absprachebedarf: Länder erwägen weiteres Treffen zur Drohnenabwer
-
Kiesewetter fordert Abwehrmaßnahmen gegen möglichen Angriff Russlands
-
Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand - Familie am Krankenbett
-
Fast 400 Tote nach Sturzflut am Himalaya geborgen - 1400 Menschen vermisst
-
Doppelpack: Weltmeister souverän, Frauen verlieren Generalprobe
-
Hürden-Spektakel: Dos Santos und Russell mit Weltrekorden
-
Frankreichs Präsidentschaftskandidaten streiten über Wirtschaftspolitik
-
Warholm abgelöst: Dos Santos mit Weltrekord über 400 m Hürden
-
Alison dos Santos bricht Weltrekord über 400 Meter Hürden
-
Conference League: Freiburg löst Ticket für die Ligaphase
-
Trump: Russland "wird kein Nato-Gebiet angreifen"
-
Trump benennt Ontariosee in "Amerikasee" um - und will Atlantik umtaufen
-
VfB Stuttgart in der Champions League: Auslosung mit Inter Mailand und Atlético Madrid
-
Streit mit Kanada: Trump benennt Ontariosee in "Amerikasee" um
-
"Schlächter von Bosnien": Bosnisch-serbischer Kriegsverbrecher Ratko Mladic ist tot
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: Merz schließt Zusammenarbeit mit AfD kategorisch aus
Impfstofftherapie bei Augenkrebs: Gericht verpflichtet Krankenkasse zur Zahlung
Das Sozialgericht im niedersächsischen Braunschweig hat eine gesetzliche Krankenkasse zur Erstattung einer mehr als 50.000 Euro teuren sogenannten Vakzinationstherapie mit dendritischen Immunzellen bei einem Augenkrebstumor verurteilt. Im vorliegenden Streitfall greife eine Ausnahmeregelung im Sozialgesetzbuch, erklärte das Gericht am Donnerstag. Demnach müssten Kassen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen auch nicht allgemein anerkannte Therapien bei einer "nicht ganz entfernt liegenden Aussicht auf Heilung" übernehmen. (Az. S 6 KR 109/20)
Nach Gerichtsangaben ging es um eine an einem Aderhautmelanom im linken Auge erkrankten Frau. Bei dieser Tumorart besteht in bestimmten Fällen ein großes Risiko der Metastasenstreuung samt hoher Sterblichkeit binnen drei bis fünf Jahren. Allgemein anerkannte onkologische Therapien gemäß medizinischen Standards im Kampf gegen diese Krebsvariante gibt es nicht.
Daher nahm die Klägerin an einer vom Deutschen Krebsstiftung finanzierten Studie von Universitätskliniken in Hamburg und Erlangen zu einem neuen Ansatz teil. Dabei wird ein Impfstoff aus körpereigenen dendritischen Immunzellen von Patientinnen und Patienten gewonnen und verabreicht.
Ihre Teilnahme an der Studie endete aber nach drei Impfungen, weil bei ihr nicht mehr genügend weiße Blutkörperchen zur Bildung von weiteren dendritischen Immunzellen gewonnen werden konnten. Daraufhin beantragte sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für die noch ausstehenden weiteren Impfungen, was diese aber ablehnte. Es sei keine Kassenleistung, und die Datenbasis können einen möglichen Erfolg nicht genügend begründen.
Mit ihrer Klage gegen die Entscheidung ihrer Kasse hatte die Frau vor dem Sozialgericht allerdings Erfolg. Laut augenärztlichem Gutachten seien die Voraussetzungen einer Ausnahmeregelung für nicht zugelassene Therapien bei lebensbedrohlichen Erkrankungen erfüllt, entschieden die Richterinnen und Richter mit ihrem nun veröffentlichten Urteil vom Januar. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012, das diese Voraussetzungen neu definiert hatte. Demnach folgt aus grundgesetzlichen Vorgaben wie der Achtung der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip, dass Krankenkassen auch nicht allgemein anerkannte Behandlungen bezahlen müssen, "wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht". Dies sei im vorliegenden Streitfall gegeben.
Das Gericht verwies auf entsprechende erste positive Ergebnisse der vom Krebszentrum finanzierten Studie. Vor allem aber werde eine Aussicht auf Heilung von der Krankengeschichte der Klägerin selbst unterstrichen, bei der einen Krebsstreuung seit vier Jahren ausgeblieben sei. Die Kasse müsse die Behandlungskosten von mehr als 50.000 Euro deshalb erstatten.
M.Furrer--BTB