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Unterbringungsverfahren nach Stoß von Syrer von Brücke in Regensburg begonnen
Vor dem Landgericht Regensburg hat am Donnerstag das Unterbringungsverfahren wegen eines ausländerfeindlich motivierten Stoßes eines Syrers von der Steinernen Brücke in der bayerischen Stadt begonnen. Die Staatsanwaltschaft will die Unterbringung des wegen einer Manie als schuldunfähig eingestuften 29 Jahre alten Angeklagten erreichen. Das Tatopfer leidet bis heute an körperlichen und seelischen Folgen der Attacke. Der Mann soll Angst haben, das Haus zu verlassen.
Der zur Tatzeit im vergangenen Oktober 20 Jahre alte Syrer telefonierte auf der Brüstung der Steinernen Brücke sitzend, als ihn der Angreifer unvermittelt in die Tiefe stieß. Der Mann fiel 6,90 Meter tief auf einen steinernen Eisbrecher. Er überlebte den Sturz, Lebensgefahr bestand trotz der Fallhöhe und eines Schädel-Hirn-Traumas nicht.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchten Mord, außerdem wird dem 29-Jährigen das Tragen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Da von dem Mann weiter Gefahr ausgehe, solle er dauerhaft untergebracht werden, erklärte die Behörde.
Nach der Tat soll der Angreifer weiter über die bei Touristen beliebte Brücke flaniert sein und einem zufällig anwesenden Zivilpolizisten den Hitlergruß gezeigt haben. Eine Untersuchung der Handydaten des Manns ergab verschiedene Hinweise auf nationalsozialistisches Gedankengut.
Bei seinen Vernehmungen gab der 29-Jährige an, das ihm unbekannte Tatopfer für einen Drogendealer gehalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte aber kein entsprechendes strafbares Handeln des 20-Jährigen fest. Für das Verfahren am Landgericht wurden fünf weitere Termine im Juni angesetzt.
L.Dubois--BTB