-
Ostsee-Anrainer vereinbaren gemeinsame Task Force gegen hybride Bedrohungen
-
Keine Perspektive für Andrich: "Rede nicht mit ihm"
-
US-Zentralbankchef Warsh besorgt über Inflation
-
Berlin wird nach Hackerangriff auf Landesbehörden erpresst
-
Gewalttat an Brandenburger Schule: Haftantrag wegen zweier Morde gegen 19-Jährigen
-
WM: Zweimal Gold und einmal Bronze für deutsche Kanuten
-
Spitzen der Koalitonsfraktionen wollen Reformen bis Jahresende umsetzen
-
Norwegen trauert um König Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
Auswärtiges Amt zu Trumps Umbenennung: "Für uns heißt es weiter Lake Ontario"
-
Tödliche Sturzflut im Himalaya: Suche nach Vermissten inmitten neuer Gefahrenwarnungen
-
Linke-Spitzenkandidatinnen: Ostdeutscher Wahlkampf ist emotional geprägt
-
VW 2.5 TDI: Warum der Fünfzylinder legendär ist und wo die Fallstricke liegen
-
Machbare Aufgaben für Bayer - Ilzer mit Hoffenheim gegen Graz
-
40 Jahre nach Tschernobyl: Selbst gesammelte Pilze bei maßvollem Verzehr unbedenklich
-
Digitales Unternehmensabo: Abendblatt PLUS für Teams
-
Grüne fordern Pflanzung einer Million Bäume und mehr Hitzeschutz
-
Insolvenz der Bäckerei Michely: Fast 100 Jobs in Gefahr
-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
-
Überflutungsrisiko behindert Rettungseinsätze nach Sturzflut in Nepal und Tibet
-
Terzic nach Fehlstart mit Bilbao: "Trage die Verantwortung"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: ZDF-Umfrage ergibt keine absolute AfD-Mehrheit
-
Transportschäden beim Online-Kauf: Rechte und Pflichten der Verbraucher
-
Überflutungsgefahr: Sucheinsatz im Zentrum von Katastrophengebiet in Tibet ausgesetzt
-
Schröder zur Frauen-WM: "Natürlich drücken wir die Daumen"
-
Frischer Impuls aus der Heimat: Messi kriegt neuen Trainer
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut in Nepal steigt auf mindestens 469
-
Bayern wollen "zweimal" nach Madrid - BVB reist 6500 Kilometer
-
Wehrle sieht VfB vor "maximaler Herausforderung"
Verwaltungsgericht hält AfD-Versammlung auf Marktplatz in Mannheim für rechtens
Nach der tödlichen Messerattacke auf einen Polizeibeamten auf dem Mannheimer Marktplatz darf sich die AfD dort am Freitag versammeln. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab am Donnerstag einem Eilantrag des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg gegen eine von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung und die Zuweisung eines anderen Veranstaltungsorts statt. Die beiden Verfügungen seien voraussichtlich rechtswidrig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mannheimer Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) hatte am Dienstag wegen des Messerangriffs per Allgemeinverfügung Veranstaltungen, Informationsstände und Versammlungen auf dem Marktplatz der Stadt zunächst bis zum 16. Juni untersagt. Zudem sollte die AfD-Versammlung an einen anderen Ort verlegt werden.
Dagegen wandte sich der AfD-Landesverband erfolgreich per Eilantrag am Verwaltungsgericht. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hält die beiden Verfügung für voraussichtlich rechtswidrig, weshalb die Interessenabwägung zugunsten der Partei ausfiel.
Die Allgemeinverfügung greift nach Auffassung des Gerichts in das von der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungsfreiheit umfasste Recht der Wahl des Versammlungsorts ein. Der Marktplatz in Mannheim stehe der Öffentlichkeit als uneingeschränkt zugänglicher Kommunikationsraum zur Verfügung.
Die Stadt habe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht überzeugend dargelegt. Dabei komme es nicht auf eine politisch-inhaltliche Bewertung der geplanten Versammlung, sondern nur darauf an, ob grundlegende soziale oder ethische Anschauungen in erheblicher Weise verletzt würden, erklärte das Gericht. Hierfür genüge es nicht, wenn die Stadt ein stilles Gedenken für angemessener als eine polarisierende, lautstarke Versammlung halte.
Das Verbot der Versammlung auf dem Marktplatz sei voraussichtlich ebenfalls rechtswidrig. Es werde keine Gefahr aufgezeigt, die nach dem Versammlungsrecht das verfügte Verbot rechtfertigen könne. Es lägen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Polizei nicht in der Lage wäre, ein Sicherheitskonzept umzusetzen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Mannheim kann hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.
Am Freitag vergangener Woche hatte ein 25-jähriger Mann aus Afghanistan auf dem Mannheimer Marktplatz Mitglieder der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa mit einem Messer angegriffen. Ein Polizist wurde dabei schwer verletzt, er starb am Sonntag.
Am Freitag nimmt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf dem Marktplatz in Mannheim an einer Gedenkveranstaltung mit Schweigeminute für den dort bei einem Messerangriff getöteten Polizisten teil. Er legt dort auch Blumen nieder und trifft später Einsatzkräfte.
Die Tat löste eine Debatte über die Konsequenzen aus. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verurteilte den tödlichen Messerangriff als "Terror"-Akt und forderte am Donnerstag in einer Regierungserklärung, Schwerstkriminelle auch wieder nach Afghanistan und Syrien abzuschieben.
M.Odermatt--BTB