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Embryo als Kläger: Gericht erklärt Südkoreas Klimaziele für verfassungswidrig
Das südkoreanische Verfassungsgericht hat die Klimaziele des Landes für verfassungswidrig erklärt - zur Freude von Umweltschützern, die der Regierung vorwerfen, zu wenig für den Klimaschutz zu tun. Die Aktivisten nahmen am Donnerstag die Entscheidung vor dem Gerichtsgebäude in Seoul mit Erleichterung auf, einige weinten Freudentränen. Das Gericht habe entschieden, dass das Fehlen eines Regierungsziels zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 2031 bis 2050 gegen die Verfassung verstoße, erklärte die Aktivistin Yoon Hyeon Jeong.
"Es wurde entschieden, dass unser Recht auf ein Leben, in dem wir vor der Klimakrise geschützt sind, garantiert sein muss", fügte sie hinzu.
Es ist der erste Fall in Südkorea, in dem es es um den Klimaschutz geht. Angestrengt hatten ihn Kinder und Jugendliche, die einen Embryo als Hauptkläger benannt und argumentiert hatten, dass die unzureichenden Klimaziele in Südkorea sowie deren Nichteinhaltung gegen die in der Verfassung verankerten Menschenrechte verstoßen. In Anspielung auf das damals ungeborene Baby, welches heute ein Kleinkind ist, wurde der Rechtsstreit auch als "Specht et al gegen Südkorea" bekannt.
Seoul werde nun seine Klimaziele "unter Berücksichtigung der Rechte künftiger Generationen überarbeiten müssen", erklärte Youn Se Jong, einer der Anwälte der Kläger. Das Urteil habe bestätigt, "dass der Klimawandel unsere Grundrechte betrifft, und dass jeder das Recht hat, sich vor ihm zu schützen", betonte er.
Südkorea hatte sich 2021 verpflichtet, seine klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen bis 2030 um 290 Millionen Tonnen zu reduzieren und bis 2050 CO2-neutral zu sein. Zur Einhaltung dieses Ziels müsste das Land den Ausstoß ab 2023 jährlich um 5,4 Prozent senken - bisher ist dies nicht geschehen. Aktivisten fordern eine Erweiterung und Verschärfung der Ziele.
In einer Erklärung aus dem südkoreanischen Umweltministerium hieß es, die Gerichtsentscheidung werde respektiert. Das Ministerium plane, die daraus folgenden Maßnahmen "gewissenhaft umzusetzen".
L.Janezki--BTB