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Bundesarbeitsgericht prüft Betriebsratswahl 2022 bei VW in Wolfsburg
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt prüft am Mittwoch (09.00 Uhr) die Gültigkeit der Betriebsratswahl 2022 bei Volkswagen am Standort Wolfsburg. Wegen der Coronapandemie hatte der Wahlvorstand beschlossen, diese überwiegend per Briefwahl abzuhalten. Mehrere Arbeitnehmer fochten die Wahl deswegen an. (Az. 7 ABR 34/23)
Vor der Wahl hatten 26.000 Beschäftigte der Verwaltung und 33.000 Produktionsmitarbeiter in Kurzarbeit ungefragt Briefwahlunterlagen erhalten. 39.498 der damals rund 66.000 Mitarbeiter gaben ihre Stimme ab, davon etwa 35.000 Briefwähler. 85,5 Prozent stimmten für die Liste der IG Metall. Die Antragsteller meinen, "mobil Beschäftigte" hätten ihre Stimme oft auch im Werk abgeben können und nach den gesetzlichen Vorgaben dann auch müssen.
J.Bergmann--BTB