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Achtjährige auf Heimweg in Gebüsch vergewaltigt: Vier Jahre Haft in Nordrhein-Westfalen
Wegen Vergewaltigung einer Achtjährigen auf ihrem Heimweg ist ein Mann vom Landgericht im nordrhein-westfälischen Essen zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung und schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Der 72-Jährige soll das Mädchen laut Anklage im Mai in Gelsenkirchen in ein Gebüsch gezerrt und dort vergewaltigt haben.
Demnach soll die Achtjährige gerade auf dem Heimweg von ihrer Hausaufgabenbetreuung gewesen sein, als der 72-Jährige das Kind ansprach, an der Jacke packte und in das Gebüsch zog. Dort kam es dann zu der Vergewaltigung. Der Angeklagte ließ erst von dem Kind ab, als ein Zeuge eingriff. Da der Mann die Tat teilweise filmte, wurde er auch wegen Herstellens von Kinderpornografie verurteilt. Von einer weiteren vorgeworfenen sexuellen Straftat zulasten eines anderen Kindes wurde der Mann freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
H.Seidel--BTB