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Tod von Zweijähriger in Halle: Prozess gegen Eltern und Großmutter begonnen
Sechs Monate nach dem Tod eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt hat der Prozess gegen die Eltern und die Großmutter des Mädchens begonnen. Dem 37 Jahre alten Vater wird in dem am Montag vor dem Landgericht Halle gestarteten Verfahren Mord durch Unterlassen vorgeworfen. Die Mutter und die Großmutter sollen sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht haben.
Zum Prozessauftakt schilderte die Mutter nach Angaben einer Gerichtssprecherin in einer über ihren Verteidiger abgegebenen Erklärung die Geschehnisse in chronologischer Abfolge. Auch der Vater und die Großmutter kündigten Erklärungen an, der Angeklagte will dabei die Öffentlichkeit ausschließen lassen.
Der angeklagte Vater soll das Kind am 10. Mai in der Wohnung der Familie, wo er zu diesem Zeitpunkt allein mit seinen drei Töchtern war, in eine mit heißem Wasser gefüllte Badewanne getaucht haben. Er habe dem kleinen Mädchen eine Lektion erteilen wollen, weil es sich zuvor beschmutzt hatte. Die Zweijährige erlitt schwere großflächige Verbrennungen.
Unmittelbar danach habe der Angeklagte seine 36-jährige Lebensgefährtin und Mutter der Kinder sowie seine 64 Jahre alte Mutter informiert. Wider besseres Wissen hätten die drei keine ärztliche Hilfe geholt. Laut Anklage hätten sie aus Furcht, dass die Krankenhausmitarbeiter Polizei und Jugendamt informieren, gemeinsam beschlossen, die Verbrühungen lediglich mit Hausmitteln zu behandeln.
Selbst als sich der Zustand des Kinds am nächsten Tag verschlechterte und die Angeklagten erkannten, dass das Mädchens in Lebensgefahr schwebte, hielten sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an ihrem Plan fest. Damit hätten sie den Tod des Kleinkinds billigend in Kauf genommen.
Das Mädchen starb zwei Tage nach der Tat. Bei frühzeitiger medizinischer Versorgung hätte es laut Anklage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden können.
Die drei Angeklagten gaben dem Gericht zufolge im Vorfeld des Prozesses an, das Ausmaß der Verletzungen falsch eingeschätzt zu haben. Der Vater des Kinds muss sich nun wegen Mordes durch Unterlassen sowie gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Im droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Die Anklage hatte ursprünglich allen dreien einen gemeinschaftlich und in Verdeckungsabsicht begangenen Mord durch Unterlassen zur Last gelegt. Im Fall der angeklagten Mutter und Großmutter sieht die Schwurgerichtskammer aber lediglich einen hinreichenden Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Ihnen droht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für den Prozess wurden zunächst Termine bis zum 18. Dezember angesetzt.
O.Lorenz--BTB