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Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)
Die Klägerin hatte ihren Personenstand gerichtlich in weiblich ändern lassen, ohne sich einer geschlechtsangleichenden Operation zu unterziehen. Im Frühling wollte sie ein Probetraining in einem Damenfitnessstudio machen. Das wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass es dort nur Damenumkleiden und Damenduschen gebe.
Das Studio veröffentlichte zu diesem Vorfall mehrere Artikel auf der eigenen Homepage. Dabei wurden der Name der Klägerin genannt und Bilder von ihr veröffentlicht. Zudem wurde ein männliches Pronomen für sie verwendet.
Mit einem Eilantrag wandte sich die Klägerin gegen diese Veröffentlichungen. Das Landgericht Frankfurt gab dem im Juli überwiegend statt. Da sie ihren Personenstand per Gerichtsbeschluss in weiblich geändert habe, sei die Verwendung des männlichen Pronomens für die Klägerin ein Angriff auf ihre Menschenwürde, entschied das Gericht. Dass ihr Name veröffentlicht worden sei, verletze ihr Selbstbestimmungsrecht. Trotz Verpixelung war sie auf den Fotos erkennbar.
Jedoch darf das Fitnessstudio die Meinung äußern, dass nur Frauen mit weiblichem Geburtseintrag Mitglieder eines Frauenfitnessstudios sein dürfen. Gegen das Urteil legte das Studio Widerspruch ein. Aus formalen Gründen hob die Pressekammer die einstweilige Verfügung nun auf.
Die Verfügung hätte innerhalb eines Monats an den Anwalt des beklagten Betriebs zugestellt werden müssen, entschieden die Richter. Die Anwältin der Klägerin hielt diese Frist nicht ein. Stattdessen schickte sie dem Studio den Beschluss direkt zu, obwohl sich in der Zwischenzeit ein Anwalt des Studios zum Verfahren gemeldet hatte. Unabhängig von den Rechtsverletzungen musste das Gericht die einstweilige Verfügung daher aufheben.
A.Gasser--BTB