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Zu Tötung von Juden aufgerufen: Strafbefehl gegen Islamprediger rechtskräftig
Ein von der Generalstaatsanwaltschaft München beantragter Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen einen Prediger des Islamischen Zentrums in Weiden in der Oberpfalz ist rechtskräftig. Der 37-Jährige erhielt nach einem Aufruf zur Tötung von Juden im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung, wie die Ermittlungsbehörde am Freitag mitteilte.
Ursprünglich hatte die Generalstaatsanwaltschaft den Prediger angeklagt. Nach einem umfassenden Geständnis gegenüber dem Amtsgericht erließ dieses den Strafbefehl. Laut dem rechtskräftigen Strafbefehl hatte der aus Syrien stammende Deutsche kurz nach dem Angriff der Hamas auf Israel in einer Predigt in der Weidener Moschee vor etwa 50 Gläubigen zur Tötung von Juden aufgerufen.
Bei den Fürbitten wünschte der Angeklagte demnach zunächst den Palästinensern im Krieg zwischen der Hamas und Israel den Sieg und rief dann mehrfach Gott an, Juden zu töten. Dadurch stachelte der Angeklagte dem Strafbefehl zufolge zum Hass gegen Juden auf. Der Prediger muss neben der Bewährungsstrafe außerdem 4000 Euro an die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern zahlen. Dies entspreche in seinem Fall etwa drei Monatsgehältern.
Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle erklärte, die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung. Sie definiere die Grenzen des Grundrechts der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit. "Das Gebet in einer Moschee steht zwar grundsätzlich unter dem Schutz dieser Grundrechte - diese Rechte werden jedoch nicht schrankenlos gewährt, sondern finden ihre Grenzen im Lebensrecht anderer Menschen."
D.Schneider--BTB