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Heimbewohner mit Medikamenten getötet: Urteil gegen Bremer Altenpfleger rechtskräftig
Ein Urteil gegen einen Altenpfleger aus Bremen wegen Mordes und versuchten Mordes ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Bremen am Donnerstag mitteilte. Der Mann war im April zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Landgericht Bremen die besondere schwere der Schuld festgestellt.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 43-Jährige zwei Heimbewohnern im Jahr 2019 eigenmächtig Medikamente verabreicht, um medizinische Notsituationen auszulösen und sich dadurch beruflich zu profilieren. Im ersten Fall verabreichte der Pfleger demnach einem schwer herzkranken Patienten Insulin, bevor dieser später in einem Krankenhaus starb. Wegen der erheblichen Vorerkrankung des Heimbewohners war laut Gericht nicht mehr sicher feststellbar, dass das Medikament todesursächlich war. Die Verurteilung erfolgte in diesem Anklagepunkt wegen versuchten Mordes.
Von einem vollendeten Mord ging die Kammer hingegen im zweiten Fall aus, bei dem der Beschuldigte einem weiteren Pflegeheimbewohner eine Überdosis eines Betablockers verabreicht hatte, der Blutdruck und Herzschlag senkte. Das Opfer starb. Auch bei dieser Tat war der Angeklagte nach Feststellungen des Gerichts davon motiviert, seine eigene Kompetenz im Umgang mit Not- und Todesfällen zu demonstrieren und sich bei der Arbeit dadurch hervorzutun.
R.Adler--BTB