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Gescheiterte Schumacher-Erpressung: Drei Jahre Haft für Hauptangeklagten
Wegen eines Erpressungsversuchs gegen die Familie von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher hat das Amtsgericht Wuppertal am Mittwoch eine Haftstrafe gegen den Hauptangeklagten verhängt. Der 53-Jährige, der mit der Veröffentlichung von privatem Bild- und Videomaterial gedroht hatte, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Zwei weitere Angeklagte bekamen Bewährungsstrafen.
Der 53-Jährige und sein Sohn versuchten dem Urteil zufolge, 15 Millionen Euro von der Familie zu erpressen. Das scheiterte aber. Die beiden Wuppertaler räumten die Anklagepunkte weitgehend ein und entschuldigten sich am Mittwoch noch einmal. Der Sohn wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Mitangeklagt war zudem ein ehemaliger Angestellter einer Sicherheitsfirma, die mit der Überwachung des Schumacher-Anwesens in der Schweiz beauftragt war. Gegen ihn verhängte das Gericht wegen Beihilfe eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er bestritt jede Beteiligung an der Tat und schwieg auch am letzten Prozesstag.
Michael Schumacher hatte bei einem Skiunfall im Jahr 2013 schwere Kopfverletzungen erlitten. Er trat seither nicht mehr in der Öffentlichkeit auf. Die Familie macht zu seinem Gesundheitszustand keine Angaben.
E.Schubert--BTB