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Stieftochter misshandelt: Haftstrafe für 40-Jährige in Mecklenburg-Vorpommern
Wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung zulasten ihrer Stieftochter hat das Landgericht Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag eine 40-jährige Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihr 47-jähriger Ehemann, der Vater des Mädchens, erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die Angeklagte aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald das anfangs 14 Jahre alte Mädchen seit 2020 über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren immer wieder misshandelt und gedemütigt hatte. Ihr Ehemann habe dabei geholfen oder die Taten zumindest geduldet.
Nach Angaben des Gerichtssprechers wurden in dem nicht öffentlichen Prozess die Vorwürfe aus der Anklage bestätigt. So wurde die Geschädigte über mehrere Tage in der Dusche eingesperrt, wo sie essen und schlafen sowie ihre Notdurft verrichten musste.
Auch schlug die Hauptangeklagte das Mädchen wiederholt – mit der Hand oder mit einem WC-Pömpel. Zudem wurde die Jugendliche gezwungen, sich in die Badewanne mit eiskaltem Wasser zu legen. Sie wurde auch daran gehindert, regelmäßig zur Schule zu gehen.
In einem gesonderten Verfahren ist auch die 17-jährige Stiefschwester des Opfers angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
C.Meier--BTB