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Seit 40 Jahren in Frankreich inhaftierter Libanese freigelassen
Der seit 40 Jahren in Frankreich wegen eines tödlichen Anschlags auf zwei Diplomaten inhaftierte Georges Abdallah soll freikommen. Ein Berufungsgericht in Paris ordnete in einer nicht-öffentlichen Sitzung die Freilassung des gebürtigen Libanesen am 25. Juli an, wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Justizkreisen erfuhr. Der 74-Jährige gilt als einer der am längsten inhaftierte Häftling Frankreichs. Er soll nach seiner Freilassung umgehend in den Libanon abgeschoben werden.
"Es ist gleichzeitig ein juristischer Sieg und ein politischer Skandal, dass er nicht früher freigelassen wurde", sagte sein Anwalt Jean-Louis Chalanset. Sein Fall hatte immer wieder für Aufmerksamkeit gesorgt. Abdallah stammt aus einer christlichen Familie aus dem Libanon. Er war in den 1970er Jahren an der Volksfront zur Befreiung Palästinas beteiligt, die in der EU als Terrororganisation eingestuft wurde. Später war er einer der Gründer der linksextremen, pro-palästinensischen Gruppe FARL, die unter anderem mit der RAF in Deutschland und den Roten Brigaden in Italien in Kontakt stand.
Die FARL bekannte sich 1982 zu dem Anschlag, bei dem ein US- und ein israelischer Diplomat getötet wurden. Abdallah wurde festgenommen, als er sich unter einer falschen Identität bei der französischen Polizei meldete und um Polizeischutz wegen der Verfolgung durch den israelischen Geheimdienst bat.
Während des Prozesses bestritt er seine Verwicklung in die Anschläge und bezeichnete sie als "Akte des Widerstands" gegen die "israelische und amerikanische Unterdrückung". Ein Gericht in Lyon verurteilte ihn 1987 zu lebenslanger Haft. In den 1980er Jahren galt er Staatsfeind Nummer eins, weil ihm - zu Unrecht - die Beteiligung an mehreren weiteren Anschlägen zur Last gelegt wurde.
Seine Unterstützer forderten immer wieder seine Freilassung und warfen der französischen Regierung vor, ihn aus politischen Gründen in Haft festzuhalten.
Die USA, die in seinem Verfahren Nebenkläger waren, hatten sich immer gegen seine Freilassung ausgesprochen. Das Berufungsgericht entschied nun, dass die Dauer seiner Haft mit Blick auf seine Taten "unverhältnismäßig lang" sei. Zudem gehe von ihm keine öffentliche Gefahr mehr aus. Abdallahs Anwalt teilte zudem mit, dass 16.000 Euro für die Entschädigung der Nebenkläger zur Verfügung stünden. Zuvor hatte Abdallah eine Entschädigung immer abgelehnt.
K.Brown--BTB