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Lange Haftstrafen in Prozess um Diebstahl von Keltengoldschatz von Manching
Gut zweieinhalb Jahren nach dem Diebstahl eines rund 2000 Jahre alten Keltengoldschatzes aus einem Museum im bayerischen Manching sind die Tatverdächtigen zu teils langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Ingolstadt sprach vier zu einer professionellen Bande gehörenden Männer nach Angaben vom Dienstag unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls schuldig. Es verhängte für den Manchinger Schatzdiebstahl und weitere Einbruchstaten gegen sie Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie elf Jahren.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass drei der vier Beschuldigten am 22. November 2022 nachts in das Kelten-Römer-Museum in der Gemeinde Manching eingebrochen waren und den dort aufbewahrten Goldmünzenschatz aus der Keltenzeit gestohlen hatten. Die mehr als 480 Münzen hatten ein Gesamtgewicht von rund 3,7 Kilogramm. Der Diebstahl des 1999 gefundenen historischen Schatzes sorgte für Schlagzeilen, allein der Materialwert lag bei etwa 1,3 Millionen Euro.
Von den Münzen tauchten nach der Festnahme der Verdächtigen im Juli 2023 nur etwa 500 Gramm in eingeschmolzener Form wieder auf. Sie wurden als Klumpen bei einem der Beschuldigten beschlagnahmt, Experten ordneten sie nach einer genauen Materialanalyse später dem Schatz zu. Der Rest des Schatzes blieb spurlos verschwunden. "Der Verbleib der Münzen konnte im Verfahren nicht aufgeklärt werden", betonte das Landgericht.
Einem vierten Beschuldigten konnte eine Beteiligung an dem Einbruch in das Manchinger Museum nicht nachgewiesen werden, er wurde aber ebenfalls wegen anderer Taten verurteilt. In dem Prozess ging es insgesamt um eine Serie von Diebstahls- und Einbruchstaten, welche die 44- bis 52-Jährigen in den Jahren 2014 bis 2022 in Deutschland und in Österreich begangen haben sollen.
Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin lebenden vier Angeklagten "Mitglieder einer überregional agierenden Bande" waren, die sich zur Begehung entsprechender Taten zusammenschlossen und damit ihren Lebensunterhalt bestritten. Dabei ging es laut Anklage um Einbrüche etwa in Tankstellen, Behördengebäude oder Verbrauchermärkte. mZiele waren Geldtresore und Geldautomaten. Außer bei der Tat in Manching hatten es die Beschuldigten nicht auf Kunst- oder Kulturgüter abgesehen.
Auf die Spur der Verdächtigen kamen die Ermittler durch DNA-Spuren an Geräten und Werkzeugen, die sie nach dem Einbruch zurückließen. Dadurch konnten ihnen auch Verbindungen zu den anderen Taten nachgewiesen werden. Angeklagt waren in dem im Januar begonnen Prozess ursprünglich rund 30 Einzeltaten. Ein kleiner Teil wurde im Verlauf des Verfahrens eingestellt.
Die vier Verdächtigen schwiegen zu den Vorwürfen, die Verteidigung forderte Freisprüche. Das Gericht sah die Beschuldigten aber nach eigenen Angaben durch Indizien überführt. Dazu zählten DNA-Übereinstimmungen sowie Standortdaten aus dem Mobilfunknetz, bei den Männern gefundene Tatwerkzeuge und die bei einem Verdächtigen entdeckten Goldklumpen aus dem Keltenschatz.
Strafschärfend wertete die Kammer unter anderem die hohe kriminelle Energie der Angeklagten im langen Tatzeitraums sowie den Verlust des Keltenschatzes als "unwiederbringliches Kulturgut von unschätzbarem immateriellen Wert". Dieser war nach Expertenangaben der bedeutendste Fund seiner Art im 20. Jahrhundert. Die Münzen stammen aus dem ersten Jahrhundert nach Christus.
Bei ihren Einbrüchen gingen die vier Beschuldigten nach Ermittlerangaben stets hochprofessionell vor. So sabotierten sie zuvor Telefonleitungen und nutzten Störsender, um die Weiterleitung der Signale von Alarmanlagen zu verhindern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Rechtsmittel dagegen sind noch möglich.
G.Schulte--BTB