-
Sabalenka entthront: Rybakina gewinnt erstmals die US Open
-
Dänisch-ägyptische Regisseurin May el-Toukhy gewinnt Goldenen Löwen in Venedig
-
Wolfsburg kassiert bei St. Pauli erste Zweitliga-Niederlage
-
Basketball: USA im WM-Finale - Spanien fordert Deutschland
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback
-
Filmfestival in Venedig: Goldener Löwe geht an dänisch-ägyptische Regisseurin
-
16 Tote bei Brand in Seniorenheim in Chile
-
Anthropic-Chef fordert langsameres Tempo bei KI-Entwicklung - Musk und Altman stimmen zu
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Doppel-Finale
-
Anthropic-Chef Amodei dringt auf langsameres Tempo bei KI-Entwicklung
-
Nach Angriff auf Pipeline in Saudi-Arabien: Irak entdeckt Drohnen-Startvorrichtung nahe Iran
-
Zweimal 36 Millionen Pfund: Rechtspopulistische Partei Reform UK erhält Doppel-Rekordspende
-
Frankreich zu stark: DBB-Frauen spielen in Berlin um Bronze
-
Vuelta: Mas vor Gesamtsieg - Landa gewinnt letzte Bergetappe
-
Zehntausende Menschen protestieren bundesweit gegen Rechtsextremismus und AfD
-
Dank Gregoritsch: FCA punktet auch gegen Bayer
-
Schlotterbeck zurück - bester BVB-Start seit 2015
-
Doppelpack Uzun: Frankfurt feiert im Derby ersten Saisonsieg
-
Kleindienst fliegt: Gladbach kassiert Klatsche in Freiburg
-
Norris schnappt sich die Pole in Madrid
-
Brics-Staaten rufen zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
US-Präsident Trump irritiert bei Besuch in Irland mit Aussage zu Wiedervereinigung
-
Nach Brand auf philippinischer Fähre Zahl der Todesopfer auf 76 gestiegen
-
Brics-Staaten rufen bei Gipfel zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
Trauer in Braunschweig: Fan verstirbt während Zweitligaspiel
-
Startelf: Schlotterbeck-Comeback für den BVB
-
Schleswig-Holstein: SPD wählt Parteichef Kämpfer zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bericht: Ermittler identifizieren GRU-Agenten hinter Drohnenangriff von Leipzig
-
Trump: Huthis wollten keine Einmischung der USA im Jemen
-
Vier Tote bei nächtlichen russischen Angriffen auf die Ukraine
-
US-Präsident Trump trifft in Irland politische Spitzen
-
Demichelis muss liefern: "Drei Punkte sind Pflicht"
-
Kritik an Merz reißt nicht ab - SPD verärgert über CDU-Rücktrittsforderung an Bas
-
Chinas Staatschef Xi zu Gipfel der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Interview: Selenskyj zu Treffen mit Putin bei G20-Gipfel in Miami bereit
-
Kretschmer: Merz "sollte stärker das Gespräch mit den Gewerkschaften suchen"
-
Kompany mit Respekt vor Elversberg - Gnabry-Comeback offen
-
US-Präsident Trump zu zweitägigem Besuch in Irland eingetroffen
-
CDU-Generalsekretärin verteidigt Merz gegen Kritik: "Auf dem richtigen Weg"
-
Chinas Staatschef XI laut Staatsmedien zu Gipfel der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Software auf KI-Basis von OpenAI steuerte vor Angriff auf Hugging Face weitere Website an
-
Bericht: Deutsche Behörden identifizieren GRU-Agenten hinter Drohnenangriff von Leipzig
-
Hubig will Verstöße gegen Mietpreisbremse mit Bußgeldern bestrafen
-
"In mein Gehirn gebrannt": DBB-Frauen sinnen auf Revanche
-
Karius über DFB-Traum: "Mache mir darüber keine Gedanken"
-
Mecklenburg-Vorpommern: CDU-Politiker befürchten Scheitern an Fünf-Prozent-Hürde
-
US Open: Shelton fordert Zverev im Finale
-
Verleihung des Goldenen Löwen zum Abschluss des Filmfestivals in Venedig
-
Gipfeltreffen der Brics-Staaten beginnt in Indien
-
Céline Dion beginnt in Paris Konzertserie: 16 ausverkaufte Auftritte
Streit um Fakeprofil: Social-Media-Nutzerin scheitert vor Gericht
Eine Social-Media-Nutzerin ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Auskunft über den Kontoinhaber eines sie imitierenden Fakeprofils zu erhalten. Der Betreiber des Onlinedienstes Instagram sei nicht zur Herausgabe der Daten verpflichtet, entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Montag. Zugleich wies das Gericht auf eine mögliche Gesetzeslücke hin. (Az. 2 O 1/25)
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Fakeprofil, das als Profilbild die Antragstellerin zeige und ihr Profil offensichtlich imitiere. Das Profil sei mehrfach optisch und inhaltlich an sie angepasst worden, argumentierte die Nutzerin. Der Kontoinhaber gebe sich darüber hinaus in Nachrichten als die Antragstellerin aus und nenne dabei ihre vollständige Adresse.
Die Nutzerin argumentierte, dass die Bilder und Textnachrichten "audiovisuelle Inhalte" im Sinne des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) seien. Dieses verpflichtet Betreiber von Onlinediensten, in bestimmten Fällen Auskunft über Bestandsdaten zu erteilen - nämlich dann, wenn es um die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen rechtswidriger audiovisueller Inhalte oder wegen Inhalten geht, die bestimmte Straftatbestände erfüllen.
Das Gericht lehnte den Antrag der Nutzerin ab. Zum einen behaupte sie gar nicht, dass es um Inhalte gehe, die einen der im Gesetz genannten Straftatbestände erfüllten. Zum anderen ging das Gericht nicht davon aus, dass es sich bei den reinen Bilder und Textnachrichten um "audiovisuelle Inhalte" handelte.
Der Begriff sei im TDDDG nicht näher definiert. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch müssten solche Inhalte jedoch zugleich hörbar und sichtbar sein. Auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes deute darauf hin, dass Bilder und Texte keine audiovisuellen Inhalte seien. Daher greife das Gesetz in diesem Fall nicht.
Die Kammer stimmte der Antragstellerin jedoch zu, dass "eine Regelung auch für reine Bilder oder Texte oder reine Audionachrichten sinnvoll wäre", wie es weiter hieß. Denn ein Auskunftsbedürfnis könne auch bei solchen Inhalten bestehen, wie der Fall zeige. Diese zu schaffen wäre aber Aufgabe des Gesetzgebers, nicht Aufgabe der Kammer, erklärte das Gericht.
M.Odermatt--BTB