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Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin beginnt am 6. November in Dresden
Am 6. November beginnt in Dresden der Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin des für zehn Morde verantwortlichen rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Das teilte das Oberlandesgericht in der sächsischen Hauptstadt am Mittwoch mit. Angeklagt ist die Ehefrau des 2018 im Münchner NSU-Prozess als Unterstützer verurteilten André E. und Freundin der darin zu lebenslanger Haft verurteilten NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Angesetzt sind zahlreiche Prozesstermine bis Juni 2026.
Laut Anklage der Bundeanwaltschaft soll die Beschuldigte Zschäpe unter anderem ihre Krankenkassenkarte überlassen und ihre Personalien zum Kauf von Bahncards zur Verfügung gestellt haben. Dies geschah demnach im Wissen darum, dass Zschäpe und die verstorbenen NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Tatzeitraum illegal im Untergrund lebten und rassistisch motivierte Morde begingen. Der NSU wird von Justiz und Behörden als eine inländische terroristische Vereinigung eingestuft.
Entsprechend ist die Beschuldigte in dem Staatsschutzverfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Zudem wirft ihr die Bundesanwaltschaft Beihilfe zu räuberischer Erpressung vor. Sie soll Mundlos und Zschäpe zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil gefahren haben, dass Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 in Eisenach für einen Banküberfall nutzten. Sie begingen danach auf der Flucht vor der Polizei Suizid, was zur Enttarnung des NSU führte.
Das NSU-Trio verübte zwischen 1999 und 2007 bundesweit zehn Morde, zwei Bombenanschläge und ein gutes Dutzend Überfälle. Nach dem Suizid von Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 versandte Zschäpe eine Reihe von Bekennerschreiben, mit denen sich der NSU schließlich enttarnte.
Der Prozesseröffnung am Oberlandesgericht ging ein juristisches Tauziehen voraus. Das Gericht hatte die Anklage der Bundesanwaltschaft zunächst nur teilweise zugelassen und den Fall an das Landgericht in Zwickau verwiesen. Die Bundesanwaltschaftg legte Beschwerde ein, woraufhin der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Anklage zuließ. Zugleich legte er fest, dass das Oberlandesgericht die Hauptverhandlung führen muss.
E.Schubert--BTB