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Arztpraxen haften nicht für mögliche Corona-Impfschäden
Private Arztpraxen haften nicht für mögliche Impfschäden aus der Zeit der Coronapandemie. In solchen Fällen haftet der Staat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Ärztinnen und Ärzte übten demnach in der Pandemiezeit beim Impfen ein öffentliches Amt aus. (Az. III ZR 180/24)
Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen war vor Gericht gezogen. Er hatte sich im Dezember 2021 zum dritten Mal gegen Covid-19 impfen lassen. Drei Wochen später wurde bei ihm eine Herzerkrankung diagnostiziert. Der Mann führt das auf die Coronaimpfung zurück. Seine Ärztin habe Fehler gemacht, gab er an. Außerdem sei er nicht ausreichend aufgeklärt worden.
Um die Frage, ob das so war und ob es sich tatsächlich um einen Impfschaden handelt, ging es am BGH nicht. Dieser musste nur klären, wer in solchen Fällen möglicherweise haftet - gegen wen also geklagt werden kann.
Der Mann hatte seine Ärztin verklagt und 800.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Will er weiter einen Impfschaden geltend machen, muss er nun stattdessen gegen den Staat klagen.
In dem Urteil ging es um den Zeitraum bis April 2023 und nur um Arztpraxen. Bei Impfungen in Impfzentren oder durch mobile Impfteams war bereits klar, dass für mögliche Schäden der Staat haftet.
J.Horn--BTB