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"Tat eines Wahnsinnigen": Prozess um Messerattacke in Aschaffenburg begonnen
Knapp neun Monate nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder im bayerischen Aschaffenburg hat am dortigen Landgericht am Donnerstag der Prozess gegen einen 28 Jahre alten Mann begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor, es geht in dem Verfahren aber nicht um eine Haftstrafe. Die Ermittlungsbehörde beantragte ein sogenanntes Sicherungsverfahren zur dauerhaften Unterbringung des Manns in einer Psychiatrie. Ihr zufolge ergab ein Gutachten, dass der aus Afghanistan stammende Mann wegen einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig ist.
Der Verteidiger des Angeklagten, Jürgen Vongries, sprach in einer Erklärung zu Prozessbeginn von einer "Tat eines Wahnsinnigen". Er gehe davon aus, dass sein Mandant ein sehr kranker Mensch sei. Die Frage nach dem Warum werde er deshalb nicht beantworten können. Der Angeklagte habe sich in einem Wahn befunden, sagte Vongries. Sein Mandant habe ihm gesagt, er habe nur diffuse Erinnerungen an Stimmen, die er zur Tatzeit gehört habe.
Die Auswahl seiner Opfer könne der Angeklagte nicht erklären, das Aufeinandertreffen mit der Gruppe von Kitakindern sei ein "schlimmer Zufall" gewesen, sagte Vongries. Das Tatgeschehen räume sein Mandant ein.
Der Mann soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen 41 Jahre alten Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann. Beide wollten ebenfalls die Kinder schützen.
Die Tat löste breites Entsetzen und im Wahlkampf zur Bundestagswahl breite politische Debatten aus. Der Angeklagte stammt aus Afghanistan und sollte schon 2023 abgeschoben werden, was aber scheiterte. Im August 2024 soll er in einer Asylbewerberunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben.
Hinweise auf eine Radikalisierung oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe gibt es laut Staatsanwaltschaft aber nicht. Bis Ende Oktober sind sechs Verhandlungstermine angesetzt.
G.Schulte--BTB