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Verband scheitert mit Eilantrag gegen Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) ist mit einem Eilantrag gegen einen Castortransport von Atommüll gescheitert. Der Transport von 152 Behältern mit Brennelementen aus dem früheren Atomversuchsreaktor Jülich in das Zwischenlager Ahaus sollte damit vorerst gestoppt werden, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mitteilte. Der BUND als Verband könne gegen die atomrechtliche Genehmigung durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung aber nicht gerichtlich vorgehen.
Vor Gericht gezogen war der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND. Das Bundesamt hatte den umstrittenen Transport im August genehmigt. In den Behältern sollen insgesamt rund 300.000 abgebrannte Brennelemente aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus gebracht werden.
Die Genehmigung für das Zwischenlager Jülich am Standort des dort bis 1988 betriebenen Forschungsreaktors ist bereits seit 2013 ausgelaufen. Seit 2014 besteht eine Räumungsanordnung der nordrhein-westfälischen Atomaufsicht für das Zwischenlager, die unter anderem wegen technischer Probleme und aufgrund von Gerichtsverfahren bislang nicht umgesetzt wurde.
Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied aber im Dezember 2024, dass in Ahaus Atommüll gelagert werden darf. Daraufhin wurde der Transport genehmigt. Die Genehmigung für den Transport ist befristet bis Ende August 2027, einen Termin gibt es noch nicht.
Die Brennelemente sollen über die etwa 170 Kilometer per Lastwagen transportiert werden. Der BUND sieht darin erhebliche Sicherheitsrisiken. So sei nicht auszuschließen, dass die Castoren infolge maroder Brücken, unfallbedingter Brände oder eines Drohnenangriffs beschädigt würden.
Das Gericht wies den Eilantrag nun aber aus formalen und inhaltlichen Gründen zurück. Das Gesetz sehe für Umweltverbände nur die Möglichkeit vor, gegen sogenannte anlagebezogene Vorhaben vorzugehen. Darum handle es sich bei dem geplanten Transport aber nicht. Die Beförderung der Castorbehälter sei vorübergehend und keine Anlage, es werde nicht in Natur oder Landschaft eingegriffen oder diese verändert, erklärte es.
Außerdem seien vorrangig die Sicherheitsbehörden dafür zuständig, die Risiken zu bewerten. Das Gericht könne nur überprüfen, ob die Beurteilung auf einer ausreichenden Datenbasis und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik beruhe.
Im Eilverfahren wurden die Interessen gegeneinander abgewogen - und diese Abwägung fiel zugunsten der Transporte aus. Es bestehe ein "hohes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Verbringung" nach Ahaus, erklärte das Gericht und verwies darauf, dass die Genehmigung für Jülich lange ausgelaufen ist. Der Umweltverband kann gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.
C.Meier--BTB