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Keine Verwechslungsgefahr: Gericht weist Ritter-Sport-Klage gegen Haferriegel ab
Der Schokoladenproduzent Ritter Sport ist vor dem Stuttgarter Landgericht gegen den Hersteller eines quadratisch verpackten Haferriegels gescheitert. Die Klage gegen die Verpackung des Riegels "Monnemer Quadrat" eines Unternehmens aus Mannheim sei am Dienstag abgewiesen worden, teilte das Gericht mit. Es bestehe "keine Verwechslungsgefahr". (Az. 17 O 192/25)
Ritter Sport hatte beanstandet, dass eine solche Verwechslungsgefahr bestehe und sich zudem auf den Bekanntheitsschutz berufen. Mit der Klage hatte das Unternehmen markenrechtliche Unterlassungs- und Folgeansprüche geltend gemacht, die unter anderem eine Schadensersatzfeststellung, Rückruf und Kostenersatz umfassen.
Die zuständige Zivilkammer des Stuttgarter Landgericht kam in ihrem Urteil nun allerdings zu dem Schluss, dass "nicht von einer Rufausbeutung auszugehen" sei. Zudem seien Tafelschokolade und Hafer- oder Müsliriegel "nicht identische Waren". Der Durchschnittsverbraucher, "zu dem auch die Kammermitglieder gehören", nehme Tafelschokolade und Müsliriegel als unterschiedliche Snacks wahr, erklärte das Gericht. "Sie werden im Supermarkt nicht an der gleichen Stelle angeboten und enthalten unterschiedliche Hauptzutaten."
Es liege auch keine Zeichenähnlichkeit vor, die zu einer Verwechslungsgefahr führe, erläuterte das Gericht weiter. Zudem unterscheide sich die angegriffene Verpackung optisch von der Klagemarke - sie erscheine "rein optisch als Rechteck" und sei "dicker und insgesamt luftiger", auch seien ihre Verschlusslaschen breiter. Nicht außer Acht gelassen werden dürfe zudem, "dass andere, auch Süßwarenprodukte in Quadratform vorhanden" seien.
Der beklagte Mannheimer Hersteller Wacker vertreibt nach Gerichtsangaben seit November 2024 den Haferriegel in der von Ritter Sport beanstandeten Verpackung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, kann also vor höheren Instanzen noch angefochten werden.
H.Seidel--BTB