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Geldwäsche-Verdacht: Durchsuchungen bei der Deutschen Bank
Wegen eines Verdachts auf Geldwäsche haben Ermittler am Mittwoch Standorte der Deutschen Bank in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht. Die Vorwürfe richteten sich "gegen unbekannte Verantwortliche und Mitarbeiter der Deutschen Bank", teilte die Frankfurter Staatsanwaltschaft mit. Die Deutsche Bank habe "in der Vergangenheit Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Gesellschaften" gehalten, die "wiederum im Verdacht stehen, selbst zum Zwecke der Geldwäsche eingesetzt worden zu sein".
Die Deutsche Bank, die am Donnerstag ihr vorläufiges Jahresergebnis für das vergangene Geschäftsjahr vorlegt, bestätigte am Mittwoch, dass es in den Geschäftsräumen des Finanzinstituts derzeit "eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft Frankfurt" gebe. Das Unternehmen arbeite "vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft zusammen". Nach Angaben aus Finanzkreisen zielen die Ermittlungen auf Ereignisse zwischen 2013 und 2018 ab.
Einem Medienbericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge stehen die Durchsuchungen in Zusammenhang mit dem russischen Oligarchen Roman Abramowitsch als früherem Kunden der Bank, gegen den nach dem russischen Angriff auf die Ukraine EU-Sanktionen verhängt wurden. Nach Informationen der Zeitung soll die Deutsche Bank "eine oder mehrere Geldwäsche-Verdachtsmeldungen zu Firmen des Oligarchen verspätet an die Behörden abgegeben zu haben".
Die Staatsanwaltschaft erklärte, "zu dem Hintergrund der Geschäftsbeziehungen, den über die Deutsche Bank AG erfolgten Transaktionen und deren Umfang sowie zu den Gesellschaften selbst" keine weiteren Angaben machen zu können. Das Ermittlungsverfahren wird demnach von der Frankfurter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden geführt.
Banken sind im Sinne des Geldwäschegesetzes verpflichtet, Verdachtsmeldungen abzugeben, wenn es Hinweise darauf gibt, dass eine Transaktion mit Geldwäsche oder auch Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte - und zwar unverzüglich, damit gegebenenfalls weitere Schritte wie etwa das Einschalten der Strafverfolgungsbehörden eingeleitet werden können.
J.Fankhauser--BTB