-
Ecuadorianische Diplomatin A-Baki will UN-Generalsekretärin werden
-
Alhambra in Granada nach zweitem Erdbeben wegen Schäden geschlossen
-
USA verhängen Sanktionen gegen IStGH-Präsidentin Tomoko Akane
-
"Neurologische Dysfunktion": Erneuter Schreckmoment um Musiala
-
IAEA findet "einige Tonnen Nuklearmaterial" in Syrien
-
Bayerns Generalprobe: Erneuter Schreckmoment um Musiala
-
FC Bayern: Erneuter Schreckmoment um Musiala
-
Social-Media-Sucht: US-Staatsanwältin wirft Meta "Ausnutzung" von Kindern vor
-
Transfer-Saga beendet: Rodris Wechsel nach Barcelona perfekt
-
Klingbeil fordert Konsequenzen nach Äußerungen von Israels Minister Ben Gvir
-
In letzter Minute: Trump und Carney verhandeln über drohende US-Zölle gegen Kanada
-
Putin empfängt Myanmars Staatschef Min Aung Hlaing im Kreml
-
US-Sender ABC klagt gegen vorzeitige Lizenzprüfung - und sieht "Vergeltung" durch Trump
-
Wettbewerbsregeln: Apple gibt Druck aus Brüssel nach und ändert App Store
-
Trump veröffentlicht Karte mit Straße von Hormus als US-Territorium
-
Mögliche Unterstützung von BSW für AfD - Debatte gewinnt vor Wahlen an Schärfe
-
IAEA: "Einige Tonnen Nuklearmaterial" in Syrien gefunden
-
Britischer Klimaschutz-Versuch: Weniger Kondensstreifen durch Google-Technologie
-
Klimaschutz im Grundgesetz: Klingbeil warnt Union vor Blockade
-
Russische Wahlkampf-Einmischung: Frankreichs Justiz ermittelt
-
US-Sender ABC verklagt Medienaufsichtsbehörde wegen drohenden Lizenzentzugs
-
BSW-interner Streit: Voigt sieht Koalition in Thüringen gestärkt
-
Belgischer Außenminister muss bei Besuch in Kiew in Luftschutzbunker
-
Bis 2029: VfB verlängert mit Sportvorstand Wohlgemuth
-
Wadephul weist Lawrows Drohung als "absurde Propaganda" zurück
-
Feuerwehr will Brand im Osten Belgiens "einkreisen"
-
"Ende der Brandmauer": BSW-Spitzenkandidaten legen vor Wahlen im Osten nach
-
Russische Cyberangriffe auf Kandidaten: Frankreichs Justiz ermittelt
-
Löwen-Coup: Jónsson kommt 2027 aus Magdeburg
-
In Wohnung in Hessen getöteter 20-Jähriger: Tatverdächtiger festgenommen
-
Britischer Premier bestätigt Nachrichten-Austausch mit falscher US-Stabschefin
-
Menschen absichtlich angefahren: Psychiatrie für 27-Jährigen in Brandenburg
-
Astronautin Adenot als erste Französin auf Außeneinsatz im All
-
Wahlen in Sambia: Präsident Hichilema für zweite Amtszeit wiedergewählt
-
DFB-Schiris: WM-Regeln weitgehend auch in der Bundesliga
-
Waldbrände: Richterbund lehnt Strafverschärfungen ab
-
Comeback geplatzt: Hartenstein fällt mit Knöchelverletzung aus
-
Füllkrug kehrt nach Bremen zurück
-
Lebenslange Haft für 43-Jährigen nach Mord an Bekanntem in Keller in Hessen
-
Drohnenvorfall in Leipzig: Dobrindt vermutet Verbindungen zu anderen Anschlagsplänen
-
US-Konzern OpenAI setzt auf potenziell weltgrößtes KI-Rechenzentrum in Ohio
-
Hitze und Trockenheit: Bauern erwarten leicht unterdurchschnittliche Ernte
-
Vergewaltigungsverdacht: Ermittlungen gegen früheren Pariser Priester
-
Coldcase in Rheinland-Pfalz: Prozessbeginn mehr als 30 Jahre nach Sexualmord
-
Schleswig-Holstein: Großrazzia wegen mutmaßlicher Geldwäsche in Clanmilieu
-
Kriegsverbrechensvorwürfe auf Facebook: Gericht senkt Ordnungsgeld gegen Meta ab
-
Von Wahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Auch AfD-Vizelandeschef scheitert vor Gericht
-
Konjunkturerwartungen von Finanzexperten ziehen weiter an
-
Präsidentschaftswahl in Frankreich: Justizminister verzichtet auf Kandidatur
-
Zentrum Drohnensicherheit eröffnet - Dobrindt: Zentraler Baustein bei Abwehr
Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme
Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)
Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten deutsche Behörden im September 1945 angeordnet, dass der Kläger, seine Eltern und Geschwister ihren Hof verlassen mussten. Der Vater des Klägers wurde in Buchenwald interniert, wo er starb. Sein Vermögen wurde enteignet. Mutter und Kinder flüchteten in den Westen.
2014 stellte die Behörde fest, dass die Ausweisung der Familie rechtsstaatswidrig war. Nach einer Gesetzesänderung beantragte der Kläger die zusätzliche einmalige Geldleistung von 1500 Euro. Da er sie nicht bekam, zog er vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Halle gab ihm Recht. Denn das Gesetz sehe die Zahlung bei Maßnahmen "mit dem Ziel der Zersetzung" vor. Dazu zähle auch das erzwungene Verlassen des Heimatorts, die sogenannte Kreisverweisung.
Dabei machte das Verwaltungsgericht aber Fehler, wie die Richterinnen und Richter in Leipzig nun feststellten. Eine Zersetzungsmaßnahme habe die Betroffenen durch den Einsatz geheimdienstlicher Methoden isolieren und psychisch destabilisieren sollen - etwa mit dem Ziel, dass sie eine unerwünschte politische Einstellung aufgaben.
Die Kreisverweisung falle nicht darunter. Sie habe Menschen von ihrem Grundeigentum entfernen sollen, um die Bodenreform durchzusetzen. Das Gericht sah hier auch einen Unterschied zu jenen Betroffenen, die in der DDR von ihren Wohnorten an der innerdeutschen Grenze zwangsweise weiter ins Landesinnere ziehen mussten und dort weiter diskriminiert wurden. Ihnen gewähre das Gesetz eine Geldleistung.
J.Fankhauser--BTB