-
30 Jahre nach Mord an Tupac Shakur: Prozess in Las Vegas begonnen
-
Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Erste deutsche Medaille: Mabry holt EM-Bronze
-
Mehr als 70 Prozent Englands von Dürre betroffen
-
Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien - Katastrophenfall ausgerufen
-
Trump fordert Entschädigungen vom Iran
-
Russische Oppositionspartei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen
-
Schwimm-EM: Märtens holt mit Staffel erste Becken-Medaille
-
Kosovo-Schutztruppe KFOR will Präsenz an Schlüsselpositionen zurückfahren
-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
Präsident von Ceuta will Migranten bis zu ihrer Ausweisung internieren
-
Mindestens 18 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
US-Demokratin Alexandria Ocasio-Cortez lässt Eizellen einfrieren
-
Feuerwehren in Südeuropa im Einsatz gegen Waldbrände
-
"Bild": Konkrete DNA-Spur im Fall von Leipziger Drohnen-Attacke ermittelt
-
Verletzte bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Stuttgart holt Stürmer Pejcinovic aus Wolfsburg
-
OVG: Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt rechtskräftig bestätigt
-
Versehentlich Tod des Königs gemeldet: Britischer Sender verstieß gegen Regeln
-
Binnenschiffer: Rhein könnte bald nicht mehr durchgängig befahrbar sein
-
Bund will NS- und SED-Gedenkstätten stärker fördern
-
Anschlag auf italienischen Journalisten: Mutmaßlicher Auftraggeber festgenommen
-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - aber Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
"Lust am Fußball verloren": Karius erinnert sich an dunkle Zeit
-
Medien: Kane vor Vertragsverlängerung
-
Erneut Waldbrand nahe Athen ausgebrochen - Waldbrand in Südfrankreich unter Kontrolle
-
Linke befürchtet durch Regierungspolitik drastische Zunahme von Armut
-
Schon fast 1000 Übergriffe: DB Regio kündigt Tonaufnahmen bei Bodycams an
-
Drohnenabwehr an Flughäfen: Regierung weist Forderung nach Bundeswehreinsatz zurück
-
Erste vertriebene syrische Kurden kehren in Gebiet an der Grenze zur Türkei zurück
-
Explosion bei Böllerclub in Wohnhaus: Acht Verletzte in Nordrhein-Westfalen
-
13 Tote und 75 Verletzte bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
E-Mail-Anbieter: Weniger Spam im ersten Halbjahr - dafür aber gezielter
-
Gewaltverbrechen an 19-Jähriger: Mordanklage gegen Jugendlichen in Mannheim
-
FC Bayern: Saibari erstmals im Training
-
Schwimm-EM: Starker Start für Märtens
-
Uefa und zwei weitere Fußballdachverbände erhöhen mit Brief Druck auf Infantino
-
Wegen Patientenmorden verurteilter Krankenpfleger: Rund 140 weitere Verdachtsfälle
-
13 Tote bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
Leichtathletik-EM: Starke Mabry erreicht Finale als Beste
-
Goldener Schuh: Verleihung für Kane am 19. August
-
Leichtathletik-EM: Starke Mabry erreicht Finale
-
Kampf gegen Geldwäsche: Klingbeil will Beschlagnahme von Vermögen erleichtern
-
Drohnenabwehr an Flughäfen: Ministerpräsident Günther für Einsatz der Bundeswehr
-
30-Jähriger nach Streit an Bahnhof Zoo erschossen: Täter in Berlin flüchtig
-
Sonnenfinsternis: Forscher untersuchen Auswirkungen auf Navigation und Funksysteme
-
Wegen Patientenmorden verurteilter Krankenpfleger: Rund 120 weitere Verdachtsfälle
-
"Vertrauen gebrochen": UEFA und Co. legen gegen Infantino nach
-
SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 är färdigutvecklat – SNC SCANDIC ECO-Systemet är nu komplett
-
SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 je hotový – systém SNC SCANDIC ECO je kompletní
Neues Gutachten bringt Debatte über AfD-Verbot wieder in Schwung
Ein juristisches Gutachten bringt die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wieder in Schwung. Das Gutachten kommt zu dem "eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist", sagte am Donnerstag in Berlin Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ein AfD-Verbotsantrag hätte deshalb "nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg". Vor allem aus Grünen, SPD und Linken wurde ein neuer Anlauf für ein Verbot gefordert.
Unter Moinis Leitung erstellte ein achtköpfiges Team innerhalb von 13 Monaten die 1500-seitige Analyse. Diese geht davon aus, dass die AfD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ziele, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen". Dem Gutachten zufolge verstößt die AfD insbesondere gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde.
"Wir als Fraktionsvorsitzende der demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestags sind in der Verantwortung zu handeln", schrieben die Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge in einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD und Linken. Das Gutachten lege "unmissverständlich nahe, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv bedroht und belastbare Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD gegeben sind".
"Das Gutachten schafft ausreichende Klarheit und eine belastbare Grundlage, auf der nun endlich gehandelt werden kann", erklärte auch der SPD-Rechtsexperte Harald Baumann-Hasske. Die wehrhafte Demokratie verfüge über Werkzeuge, um mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen Demokratiefeinde vorzugehen. "Diese Werkzeuge dürfen und müssen nun endlich eingesetzt werden", verlangte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ). "Aus meiner Sicht müssen wir uns jetzt auf den Weg machen zur Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge der "Rheinischen Post".
"Wir dürfen nicht länger die Mechanismen blockieren, die die Verfassung zu ihrer Selbstverteidigung vorsieht", wandte sich Linken-Fraktionsvize Clara Bünger im "Spiegel" gegen ein weiteres Zögern. Die Politik der AfD sei eine konkrete Bedrohung "für eine Vielzahl von Menschen". Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp bezeichnete ein AfD-Verbotsverfahren als "überfällig".
"Beim Schutz unserer Demokratie darf es kein Zögern geben", sagte auch der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler (SSW) der "Rheinischen Post".
Für einen anderen Weg warb Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). "Die AfD muss man wegregieren", sagte er der Wochenzeitung "Zeit", ohne auf das neue Gutachten Bezug zu nehmen.
Offen für ein Verbotsverfahren äußerte sich die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. "Wir haben allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen", sagte sie dem "Spiegel". Sie gehörte zu einer fraktionsübergreifenden Gruppe, die sich bereits in der vergangenen Wahlperiode für ein AfD-Verbot eingesetzt hatte.
Dem Gutachten zufolge verletzt die AfD das Demokratieprinzip, weil sie politische Gegner unterdrücken und Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgen lassen wolle. Daneben richte sich die AfD gegen die Menschenwürde von Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchenden und Transpersonen. Das Konzept der Partei sei "die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung" dieser Gruppen, sagte Moini.
Für das Gutachten werteten die Expertinnen und Experten laut GFF über drei Millionen Texteinheiten zur AfD aus, darunter Social-Media-Posts und Pressemitteilungen. Finanziert wurde das Projekt durch private Spenden.
Ein Parteiverbotsverfahren können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen. Im Bundestag ist dafür eine Mehrheit der Abgeordneten nötig. Über das Verbot entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht. Die Hürden für ein Verbot gelten aber als hoch. Karlsruhe fordert dafür eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung", mit der die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigt werden soll.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
J.Horn--BTB