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Bericht: Mindestens 42 Todesfälle in Polizeigewahrsam seit 2016
In den vergangenen zehn Jahren sind nach einem Bericht des "Stern" mindestens 42 Menschen in Deutschland im Polizeigewahrsam ums Leben gekommen. Das ergab eine Abfrage des Magazins bei allen Bundesländern, wie das Magazin laut Mitteilung vom Montag berichtete. Die höchste Zahl verzeichnete demnach Baden-Württemberg mit neun Toten seit 2016, sechs Fälle gab es allein im Jahr 2019.
Laut dem Innenministerium in Stuttgart waren fast alle Menschen stark alkoholisiert. Dies sei meist auch der Grund für den Gewahrsam gewesen, berichtet das Magazin. Alle seien zuvor ärztlich untersucht worden - ein Arzt habe also bescheinigt, dass der medizinische Zustand eine Ingewahrsamnahme zuließ.
Auf Baden-Württemberg folgt Nordrhein-Westfalen. Das Düsseldorfer Innenministerium erfasst die Zahlen erst ab dem Jahr 2024. Demnach starben seither sechs Menschen in Gewahrsam der Polizei. Auch Bayern gab die Zahl der Toten mit sechs an, allerdings seit 2018. Dabei handele es sich nur um jene Fälle, in denen ein kausaler Zusammenhang zwischen polizeilichem Handeln und dem Tod nicht unmittelbar ausgeschlossen werden könne.
Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen verzeichneten in den vergangenen zehn Jahren jeweils ein oder zwei Todesfälle im Polizeigewahrsam.
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten nach Angaben der jeweiligen Innenministerien keine Todesfälle in Gewahrsamseinrichtungen. Keine Zahlen lieferten die Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg.
Auch die Hamburger Innenbehörde lieferte auf Anfrage des "Stern" keine Zahlen. Aus einer Anfrage der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft geht jedoch hervor, dass zwischen 2020 und 2025 sechs Menschen bei freiheitsbeschränkenden Polizeimaßnahmen ums Leben kamen.
Bisher gibt es keine Stelle, die die Zahlen von Todesfällen in Polizeigewahrsam bundesweit offiziell erfasst oder sammelt. Die Länder verwiesen teilweise auf mögliche Unvollständigkeit ihrer Zahlen.
Unter polizeilichem Gewahrsam versteht man den kurzfristigen Freiheitsentzug - zum eigenen Schutz oder zum Schutz von anderen. Menschen können auch auf der Straße in Gewahrsam genommen, also von der Polizei festgehalten werden; meist kommen sie aber in Gewahrsamszellen auf Polizeidienststellen.
C.Meier--BTB