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Gericht: Keine Nachzahlung für Beamte mit mehreren Kindern in Nordrhein-Westfalen
Landesbeamte in Nordrhein-Westfalen mit drei oder mehr Kindern haben keinen Anspruch auf rückwirkende Nachzahlungen höherer Familienzuschläge, wenn sie ihre Ansprüche in den betreffenden Jahren nicht jeweils geltend gemacht haben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen laut Mitteilung vom Mittwoch in mehreren Berufungsverfahren. Damit hob das Gericht mehrere anderslautende Urteile von Verwaltungsgerichten auf.
Hintergrund ist ein Gesetz aus dem Jahr 2021, mit dem das Land eine vom Gesetzgeber selbst festgestellte verfassungswidrige, zu niedrige Besoldung kinderreicher Beamter ausgleichen wollte. Geklagt hatten Beamte, die für die Jahre 2011 bis 2020 rückwirkend höhere kinderbezogene Familienzuschläge verlangten. In den betreffenden Jahren hatten sie allerdings keinen Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt.
Das OVG stellte den Angaben zufolge fest, dass der Anspruch laut dem Gesetz für jedes Haushaltsjahr noch im selben Jahr geltend gemacht werden musste. Wer dies versäumt habe, könne keine Nachzahlung verlangen. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die damalige Besoldung verfassungswidrig zu niedrig gewesen sei.
Das OVG ließ die Revision nicht zu. Die Kläger können jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
F.Müller--BTB