-
Dark Romance: Wenn der Stalker zum romantischen Helden wird
-
Gewinnspiel: Zwei Karten für Circus Roncalli in Linz
-
Kritik an Luxemburger Verkehrsplanung: Weniger Grün trotz Versprechen
-
Steve McQueens Ferrari 275 GTB/4 NART Spider geht in New York unter den Hammer
-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
Bundesgerichtshof entscheidet über Gema-Klage wegen Fernsehen im Seniorenheim
Im Streit über Fernsehen in einem Seniorenheim in Rheinland-Pfalz fällt der Bundesgerichtshof am Donnerstag (08.45 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil. Geklagt haben die Gema und die Verwertungsgesellschaft Corint Media, welche die urheberrechtlichen Nutzungsrechte von Sendern wahrnimmt. Sie finden, dass für das Weiterleiten von Programmen in die einzelnen Zimmer extra gezahlt werden muss. (Az. I ZR 34/23 und I ZR 35/23)
Der Betreiber des Heims empfängt Fernsehen und Radio über Satellit und sendet die Programme durch sein Kabelnetz an die Anschlüsse in den Zimmern weiter. Da Europarecht eine Rolle spielt, befragte der Bundesgerichtshof zwischendurch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dieser entschied, dass es sich beim Weiterleiten der Programme nicht um eine öffentliche Wiedergabe handelt. Die Klage hat demnach schlechte Karten - nun urteilt der Bundesgerichtshof endgültig.
J.Fankhauser--BTB