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Gericht: Herzkranker Grundschüler darf nicht von Klassenfahrt ausgeschlossen werden
Ein herzkranker Grundschüler aus Wuppertal darf laut einer Gerichtsentscheidung trotz seiner Erkrankung an einer mehrtägigen Klassenfahrt teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtete die Schule im Eilverfahren, den neunjährigen Jungen mitzunehmen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Schule hatte ihn demnach aus gesundheitlichen, pädagogischen und organisatorischen Gründen ausgeschlossen, weil sie die notwendige Aufsicht und Sicherheit nicht gewährleisten könne.
Das Gericht sah dafür keine ausreichenden Gründe. Grundsätzlich hätten auch behinderte und chronisch kranke Schüler das Recht und die Pflicht, an Klassenfahrten teilzunehmen. Klassenfahrten dienten der schulischen Bildungsarbeit und förderten unter anderem die Persönlichkeitsentwicklung. Ein Ausschluss sei nur bei einer konkreten Gefahr für die Gesundheit zulässig oder etwa als Ordnungsmaßnahme bei Fehlverhalten.
Nach Einschätzung der behandelnden Ärzte drohe dem Jungen während der Fahrt keine akute Gesundheitsverschlechterung, hieß es weiter. Im Wesentlichen müsse nur die Einnahme seiner Medikamente sichergestellt werden. Dafür könne - wie von der Mutter angeboten - die medizinisch vorgebildete Großmutter oder Tante des Jungen mitfahren. Gegen den am Mittwoch ergangenen Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
F.Pavlenko--BTB