-
Veggie-Burger: EU-Entscheidung über Namensverbot vertagt
-
Nobelpreise für Literatur und Wissenschaften in Stockholm verliehen
-
Bundesligisten gründen "Frauen-DFL" - Kiel erste Präsidentin
-
Weiterer Strafprozess gegen Benko begonnen - Urteil noch für Mittwoch erwartet
-
AfD-Abgeordnete reisen zu Gesprächen mit Trump-Partei in die USA
-
Auto prallt gegen Sattelzug: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Baden-Württemberg
-
EU-Verhandler vertagen Entscheidung über Namensverbot für Veggie-Burger
-
Ukraine-Krieg: Merz, Macron und Starmer telefonieren mit Trump
-
Lebenslange Haft für Mord aus Habgier in Rheinland-Pfalz
-
Kabinett beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen
-
Bundeswehr zieht deutsche Patriot-Abwehrsysteme wie geplant aus Polen ab
-
Bundesregierung bringt Gesetz für klimaverträglicheres Tanken auf den Weg
-
Glasfaserausbau: Monopolkommission warnt vor zu dominanter Stellung der Telekom
-
"Visueller Anker des Vertrauens": Lufthansa präsentiert neues Logo
-
Vor Koalitionsausschuss: Merz sieht keinen neuen "Streit" bei Bürgergeld-Reform
-
Trumps Kritik an Migrationspolitik in Europa: Merz verweist auf "Kurskorrektur"
-
Machado ruft zu "Kampf für Freiheit" auf - Tochter nimmt Friedensnobelpreis entgegen
-
Bemerkung von Brigitte Macron löst Kritik von Feministinnen aus
-
Drei Festnahmen bei Razzia gegen organisierte Kriminalität
-
Riester-Rente: Bundesgerichtshof kippt zentrale Klausel in Versicherungsverträgen
-
"Kein politisches Interesse mehr": Deutschland weist Einreisebitten von Afghanen ab
-
Vorläufige Berechnung: Erneuerbare decken 2025 rund 56 Prozent des Stromverbrauchs
-
Abschied vom Briefgeschäft: Dänische Post verkauft ihre Briefkästen
-
Eilantrag gegen Böllerverbot auf Nordseeinseln Föhr und Amrum erfolgreich
-
Fund von Nabelschnur in Thüringen: Suche nach Mutter und Neugeborenem
-
Rad-Star Lipowitz verlängert bei Red Bull-Bora-hansgrohe
-
Zeremonie in Oslo: Machados Tochter nimmt Friedensnobelpreis für ihre Mutter entgegen
-
Erschleichung von Aufenthaltstiteln: Kabinett geht gegen Schein-Vaterschaften vor
-
Mit "großen Träumereien" nach Rotterdam: "Wir haben Bock"
-
OLG: Bericht in deutscher Zeitung über Fürst Albert II. von Monaco nicht rechtens
-
Weniger Plätze für Azubis: Konjunkturflaute verschärft Lage auf Ausbildungsmarkt
-
Landwirtschaftsminister Rainer will Agrarexporte zur Chefsache machen
-
Risikospiel gegen Maccabi: VfB hofft auf "faires Miteinander"
-
Sprecher: Meghan Markle in Kontakt mit ihrem in Klinik liegenden Vater
-
Polen will MiG-29-Jets gegen Drohnentechnologie aus der Ukraine tauschen
-
Gericht: Weiter keine Touren mit E-Scootern durch Weinberge von Bad Dürkheim
-
Skispringen: DSV-Team ohne Geiger nach Klingenthal
-
AfD-Abgeordnete reisen zu Gesprächen mit Trump-Partei in USA
-
Kabinett bringt Verlängerung von Irak-Einsatz der Bundeswehr auf den Weg
-
Angeblich schwer kranke Tochter: Betrüger bringen Ehepaar um sechsstellige Summe
-
Studie: Reststoffe aus Ackerbau und Holzwirtschaft können großen Kimabeitrag leisten
-
Experten fordern mehr Wettbewerb bei der Briefzustellung
-
EY: Weltweit wieder mehr Börsengänge - aber nicht in Europa
-
Ryanair-Klage gegen Coronahilfen für portugiesische Airline TAP scheitert
-
"Augen werden feucht": Bölk glaubt ans "Wunder von Rotterdam"
-
Lastwagen verliert hunderte Kisten Bier auf Bundesstraße in Baden-Württemberg
-
EU-Gericht reduziert Strafe gegen Chiphersteller Intel weiter
-
Nachbar in Lünen erschossen: 34-Jähriger in Untersuchungshaft
-
Preuß fehlt in Hochfilzen: "Leider nicht geschafft"
-
Prinz Reuß gesteht "unverzeihlichen Fehler" im Reichsbürgerprozess
Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Kraft - und die Sorgen um mögliche Personalmängel insbesondere in der Pflege bestehen weiter. Die Vorgabe führe "in der Alten- und Krankenpflege, in Arztpraxen, bei der Feuerwehr sowie im Rettungsdienst dazu, den Personalmangel in den sensibelsten Bereichen zu verschärfen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.
"Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird die Pandemie in der Alten- und Krankenpflege nicht beherrschbar", urteilte Brysch. "Denn die derzeitigen Vakzine können die Verbreitung der aktuellen Variante kaum stoppen."
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), in dem Pflegeheimbetreiber organisiert sind, warnte vor einer Verschärfung des ohnehin bestehenden Personalmangels. "Wir sind sehr besorgt, weil Versorgungsengpässe drohen, wenn flächendeckend Betretungsverbote für ungeimpftes Personal ausgesprochen werden", sagte Verbandspräsident Bernd Meurer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Dienstag. "Es wird Pflegeheime geben, die dann ihre Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr versorgen können."
Meurer kritisierte zudem, dass es noch viele offene Fragen gebe. "Ich muss als Arbeitgeber zum Beispiel verbindlich wissen, was die arbeitsrechtlichen Folgen sind: Darf man kündigen? Und welche Haftungsansprüche gibt es, bis das Gesundheitsamt entschieden hat?"
Heimen, die ungeimpftes Personal weiter beschäftigten, um die Versorgung zu gewährleisten, drohe ein Rechtsrisiko. "Was, wenn es dann zu einem Ausbruch kommt und ein Angehöriger den Betreiber deshalb verklagt?", fragt Meurer. Der Gesetzgeber müsse gewährleisten, dass von ihm angeordnete Maßnahmen auch umsetzbar seien - "das ist bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht derzeit nicht der Fall".
Seit diesem Dienstag müssen die Beschäftigten in Gesundheit und Pflege nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Pflegediensten. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können - sie müssen dafür ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Legen die Beschäftigten keinen der geforderten Nachweise vor, muss der Arbeitgeber das jeweils zuständige Gesundheitsamt informieren. Die Behörde soll die Betroffenen dann zunächst erneut auffordern, den Nachweis in einer angemessenen Frist vorzulegen, die aber im Gesetz nicht näher definiert ist. Bleibt dies erneut aus, muss das Amt im Rahmen seines Ermessens über ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot entscheiden.
H.Seidel--BTB