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Ärzte an kommunalen Kliniken streiken am 31. März
Ärzte an kommunalen Krankenhäusern wollen Ende März in einen Warnstreik treten. Der Marburger Bund will Druck auf die Arbeitgeber in den bislang ergebnislosen Tarifverhandlungen machen und ruft daher für den 31. März zu einem bundesweiten Warnstreik auf. In Frankfurt am Main soll es die zentrale Streikkundgebung geben, wie die Ärztegewerkschaft am Dienstag in Berlin mitteilte.
Die bisherigen vier Verhandlungsrunden mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die rund 55.000 Ärzte an kommunalen Kliniken waren ohne Ergebnis geblieben. Der Marburger Bund wirft den Arbeitgebern eine "Verweigerungshaltung" vor. "Das Verhalten der VKA braucht eine unmissverständliche Antwort unserer Mitglieder", erklärte Andreas Botzlar, zweiter Vorsitzender der Ärztegewerkschaft.
Die Ärztinnen und Ärzten in den kommunalen Krankenhäusern hätten in den vergangenen zwei Jahren unter schwierigsten Pandemiebedingungen "den Laden am Laufen gehalten" und viele Überstunden gemacht. Sie erwarteten jetzt, "dass ihrer Arbeit mehr Wertschätzung entgegengebracht wird", forderte Botzlar.
Die Gewerkschaft verlangt fünfeinhalb Prozent mehr Gehalt rückwirkend zum 1. Oktober 2021 sowie klare Grenzen für die Dienste in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Ein von den Arbeitgebern im Dezember vorgelegtes Tarifangebot lehnte der Marburger Bund als "komplett inakzeptabel" ab.
Das Angebot sah im Kern ab 2023 in zwei Stufen eine Entgelterhöhung in Höhe von insgesamt 3,3 Prozent sowie eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1200 Euro je Ärztin und Arzt in Vollzeit vor.
Insgesamt betreffen die Tarifverhandlungen 500 Kliniken in Deutschland. Für die kommunalen Kliniken in Berlin gibt es einen eigenen Ärztetarifvertrag, weshalb sie nicht von Warnstreiks betroffen sein werden.
In den kommunalen Kliniken Hamburgs gelten zudem Sonderregeln, weswegen Aktionen dort gegebenenfalls später stattfinden sollen. Für alle vom Streik betroffenen Kliniken wird es der Gewerkschaft zufolge einen Notdienst geben.
R.Adler--BTB