-
Dark Romance: Wenn der Stalker zum romantischen Helden wird
-
Gewinnspiel: Zwei Karten für Circus Roncalli in Linz
-
Kritik an Luxemburger Verkehrsplanung: Weniger Grün trotz Versprechen
-
Steve McQueens Ferrari 275 GTB/4 NART Spider geht in New York unter den Hammer
-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
BGH urteilt noch einmal in Dauerstreit von Kraftwerk und Produzent Pelham
Nach 27 Jahren steht im Dauerrechtsstreit zwischen der Band Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham eine weitere Entscheidung an. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am Donnerstag (08.45 Uhr) sein Urteil dazu verkünden, ob Pelham mit sogenanntem Sampling Rechte verletzte. Es geht um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus Kraftwerks Lied "Metall auf Metall". (Az. I ZR 74/22)
Pelham verwendete ihn 1997, um ihn leicht verändert in Dauerschleife unter einen Song zu legen. Dagegen zogen die Kraftwerk-Gründer vor Gericht. Es gab bereits mehrere Urteile, auch am BGH. Dort geht es nun nur noch um die Zeit ab Juni 2021, denn seitdem gilt neues Urheberrecht. Der BGH befragte dazu den Europäischen Gerichtshof. Nach dessen Antwort könnte der Streit zugunsten von Pelham ausgehen - die letzte Entscheidung liegt aber beim BGH.
J.Horn--BTB